Welche GOÄ-Ziffern sind für „Exzision einer ausgedehnten oder blutreichen Geschwulst mit Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Exzision einer ausgedehnten oder blutreichen Geschwulst mit Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Exzision einer ausgedehnten oder blutreichen Geschwulst mit Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets“ in Betracht?
Für „Exzision einer ausgedehnten oder blutreichen Geschwulst mit Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2407 als Kernposition. GOÄ-Nr. 445 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Exzision einer ausgedehnten oder blutreichen Geschwulst mit Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets“ stehen ausgedehnte Geschwulst, blutreiche Geschwulst, Tumoroperation, regionäres Lymphstromgebiet, Muskeltumor. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2407 | Kernposition | Nur bei vollständiger Leistungslegende einschließlich Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets; nicht zusätzlich Nr. 2408 für dasselbe bereits erfasste Lymphstromgebiet. |
| GOÄ-Nr. 445 | Bedingt / alternativ | Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Exzision einer ausgedehnten oder blutreichen Geschwulst mit Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Nur bei vollständiger Leistungslegende einschließlich Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets; nicht zusätzlich Nr. 2408 für dasselbe bereits erfasste Lymphstromgebiet.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.
Wie grenzt sich „Exzision einer ausgedehnten oder blutreichen Geschwulst mit Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets “ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Exzision einer ausgedehnten oder blutreichen Geschwulst mit Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla“ sowie „Exzision einer größeren Haut- oder Unterhautgeschwulst“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Exzision einer ausgedehnten oder blutreichen Geschwulst mit Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: ausgedehnte Geschwulst, blutreiche Geschwulst, Tumoroperation, regionäres Lymphstromgebiet
Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material
GOÄ-Nr. 2407: Nur bei vollständiger Leistungslegende einschließlich Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets; nicht zusätzlich Nr. 2408 für dasselbe bereits erfasste Lymphstromgebiet.
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Exzision einer ausgedehnten oder blutreichen Geschwulst mit Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Exzision einer ausgedehnten oder blutreichen Geschwulst mit Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 2407 (Nur bei vollständiger Leistungslegende einschließlich Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets; nicht zusätzlich…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 445 gilt zusätzlich: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Exzision einer ausgedehnten oder blutreichen Geschwulst mit Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 445 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Exzision einer ausgedehnten oder blutreichen Geschwulst mit Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2407. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Exzision einer ausgedehnten oder blutreichen Geschwulst mit Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla“ sowie „Exzision einer größeren Haut- oder Unterhautgeschwulst“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
