Exzision einer ausgedehnten oder blutreichen Geschwulst

Abrechnungshinweise für Ästhetische und Plastische Medizin

AbrechnungsfallExzision einer ausgedehnten oder blutreichen Geschwulst mit Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets
FachgruppeÄsthetische und Plastische Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 2407
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 445
GOÄ-Abrechnung für Exzision einer ausgedehnten oder blutreichen Geschwulst mit Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Entfernt eine umschriebene Weichteilgeschwulst vollständig und stellt Material für die histologische Einordnung bereit, ohne Nerven, Sehnen und Gefäße unnötig zu gefährden. Der Eingriff umfasst exzision einer ausgedehnten, auch blutreichen Geschwulst.

Wann ist sie anwendbar?

Bei symptomatischer, wachsender oder diagnostisch unklarer Geschwulst; Größe, Tiefe, Lokalisation und Malignitätsverdacht bestimmen Resektionsplanung und Sicherheitsabstand. Erforderliche Kernleistung: Exzision einer ausgedehnten, auch blutreichen Geschwulst; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2407KernpositionExzision einer ausgedehnten, auch blutreichen Geschwulst – gegebenenfalls einschließlich ganzer Muskeln – und Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes. Nur bei vollständiger Leistungslegende einschließlich Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets; nicht zusätzlich Nr. 2408 für dasselbe bereits erfasste Lymphstromgebiet.
GOÄ-Nr. 445Bedingt / alternativZuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla“ sowie „Exzision einer größeren Haut- oder Unterhautgeschwulst“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nr. 2407: Nur bei vollständiger Leistungslegende einschließlich Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets; nicht zusätzlich Nr. 2408 für dasselbe bereits erfasste Lymphstromgebiet.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 445 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.