Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla

Abrechnungshinweise für Ästhetische und Plastische Medizin

FachgruppeÄsthetische und Plastische Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 2408
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 444
GOÄ-Abrechnung für Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Entfernt eine ausgedehnte Geschwulst beziehungsweise das zugehörige regionale Lymphgewebe zur lokalen Tumorkontrolle und pathologischen Stadieneinordnung. Die Versorgung umfasst ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla.

Wann ist sie anwendbar?

Bei gesichertem oder hochgradig verdächtigem Tumor mit begründetem Bedarf einer regionalen Lymphknotenausräumung; Ausmaß und Seite folgen Tumorlage und onkologischem Konzept. Erforderliche Kernleistung: Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nur bei vollständiger Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2408KernpositionAusräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla. Nur bei vollständiger Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla; nicht zusätzlich, wenn dieselbe Ausräumung bereits Bestandteil einer umfassenderen Leistungslegende ist.
GOÄ-Nr. 444Bedingt / alternativZuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Exzision einer ausgedehnten oder blutreichen Geschwulst mit Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets“ sowie „Radikale Mammaoperation mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nr. 2408: Nur bei vollständiger Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla; nicht zusätzlich, wenn dieselbe Ausräumung bereits Bestandteil einer umfassenderen Leistungslegende ist.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 444 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Ästhetische und Plastische Medizin: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen
Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.