Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla
Abrechnungshinweise für Ästhetische und Plastische Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Entfernt eine ausgedehnte Geschwulst beziehungsweise das zugehörige regionale Lymphgewebe zur lokalen Tumorkontrolle und pathologischen Stadieneinordnung. Die Versorgung umfasst ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla.
Wann ist sie anwendbar?
Bei gesichertem oder hochgradig verdächtigem Tumor mit begründetem Bedarf einer regionalen Lymphknotenausräumung; Ausmaß und Seite folgen Tumorlage und onkologischem Konzept. Erforderliche Kernleistung: Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nur bei vollständiger Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2408 | Kernposition | Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla. Nur bei vollständiger Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla; nicht zusätzlich, wenn dieselbe Ausräumung bereits Bestandteil einer umfassenderen Leistungslegende ist. |
| GOÄ-Nr. 444 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Exzision einer ausgedehnten oder blutreichen Geschwulst mit Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets“ sowie „Radikale Mammaoperation mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nr. 2408: Nur bei vollständiger Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla; nicht zusätzlich, wenn dieselbe Ausräumung bereits Bestandteil einer umfassenderen Leistungslegende ist.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 444 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
