Welche GOÄ-Ziffern sind für „Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla“ in Betracht?
Für „Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla “ führt die Kette GOÄ-Nr. 2408 als Kernposition. GOÄ-Nr. 444 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla“ stehen Axilladissektion, Axilla, Lymphknotenausräumung, Lymphstromgebiet, axilläre Lymphknoten. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2408 | Kernposition | Nur bei vollständiger Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla; nicht zusätzlich, wenn dieselbe Ausräumung bereits Bestandteil einer umfassenderen Leistungslegende ist. |
| GOÄ-Nr. 444 | Bedingt / alternativ | Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Nur bei vollständiger Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla; nicht zusätzlich, wenn dieselbe Ausräumung bereits Bestandteil einer umfassenderen Leistungslegende ist.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.
Wie grenzt sich „Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Exzision einer ausgedehnten oder blutreichen Geschwulst mit Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets“ sowie „Radikale Mammaoperation mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Axilladissektion, Axilla, Lymphknotenausräumung, Lymphstromgebiet
Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material
GOÄ-Nr. 2408: Nur bei vollständiger Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla; nicht zusätzlich, wenn dieselbe Ausräumung bereits Bestandteil einer umfassenderen Leistungslegende ist.
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 2408 (Nur bei vollständiger Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla; nicht zusätzlich, wenn dieselbe Ausräumung…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 444 gilt zusätzlich: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 444 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Exzision einer ausgedehnten oder blutreichen Geschwulst mit Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets
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Radikale Mammaoperation mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms als selbständige Leistung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2408. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Exzision einer ausgedehnten oder blutreichen Geschwulst mit Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets“ sowie „Radikale Mammaoperation mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
