Welche GOÄ-Ziffern sind für „Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla“.

FachgruppeÄsthetische und Plastische Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 2408
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 444
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla“ in Betracht?

Für „Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2408 als Kernposition. GOÄ-Nr. 444 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla“ stehen Axilladissektion, Axilla, Lymphknotenausräumung, Lymphstromgebiet, axilläre Lymphknoten. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2408KernpositionNur bei vollständiger Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla; nicht zusätzlich, wenn dieselbe Ausräumung bereits Bestandteil einer umfassenderen Leistungslegende ist.
GOÄ-Nr. 444Bedingt / alternativNur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 2408

Kernposition der Kombination

Nur bei vollständiger Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla; nicht zusätzlich, wenn dieselbe Ausräumung bereits Bestandteil einer umfassenderen Leistungslegende ist.

GOÄ 444

Bedingte oder alternative Position

Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.

Wie grenzt sich „Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Exzision einer ausgedehnten oder blutreichen Geschwulst mit Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets“ sowie „Radikale Mammaoperation mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Axilladissektion, Axilla, Lymphknotenausräumung, Lymphstromgebiet

Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material

GOÄ-Nr. 2408: Nur bei vollständiger Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla; nicht zusätzlich, wenn dieselbe Ausräumung bereits Bestandteil einer umfassenderen Leistungslegende ist.

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 2408 (Nur bei vollständiger Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla; nicht zusätzlich, wenn dieselbe Ausräumung…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 444 gilt zusätzlich: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 444 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Radikale Mammaoperation mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Operative Verschmälerung des Nasenstegs

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2408 als Kernposition. GOÄ-Nr. 444 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2408. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Exzision einer ausgedehnten oder blutreichen Geschwulst mit Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets“ sowie „Radikale Mammaoperation mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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