Welche GOÄ-Ziffern sind für „Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms als selbständige Leistung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms als selbständige Leistung“.

FachgruppeÄsthetische und Plastische Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 2397
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 443
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms als selbständige Leistung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms als selbständige Leistung“ in Betracht?

Für „Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms als selbständige Leistung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2397 als Kernposition. GOÄ-Nr. 443 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms als selbständige Leistung“ stehen postoperatives Hämatom, Hämatomausräumung, Nachblutung, Revision, 2397. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2397KernpositionNur bei operativer Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms als selbständige Leistung.
GOÄ-Nr. 443Bedingt / alternativNur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms als selbständige Leistung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 2397

Kernposition der Kombination

Nur bei operativer Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms als selbständige Leistung.

GOÄ 443

Bedingte oder alternative Position

Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.

Wie grenzt sich „Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms als selbständige Leistung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms als selbständige Leistung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Einfache Hautlappenplastik als selbständige plastische Leistung“ sowie „Exzision einer ausgedehnten oder blutreichen Geschwulst mit Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms als selbständige Leistung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: postoperatives Hämatom, Hämatomausräumung, Nachblutung, Revision

Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material

GOÄ-Nr. 2397: Nur bei operativer Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms als selbständige Leistung.

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms als selbständige Leistung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms als selbständige Leistung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 2397 (Nur bei operativer Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms als selbständige Leistung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 443 gilt zusätzlich: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms als selbständige Leistung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 443 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms als selbständige Leistung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Einfache Hautlappenplastik als selbständige plastische Leistung

Dazu gehören:

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Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla

Dazu gehören:

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Elektrolyse oder Kauterisation als selbständige Hautbehandlung

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms als selbständige Leistung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2397 als Kernposition. GOÄ-Nr. 443 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2397. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms als selbständige Leistung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Einfache Hautlappenplastik als selbständige plastische Leistung“ sowie „Exzision einer ausgedehnten oder blutreichen Geschwulst mit Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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