Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms als selbständige Leistung

Abrechnungshinweise für Ästhetische und Plastische Medizin

FachgruppeÄsthetische und Plastische Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 2397
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 443
GOÄ-Abrechnung für Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms als selbständige Leistung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Entfernt ein raumforderndes Hämatom, stillt die zugrunde liegende Blutung und vermindert Druck-, Infektions- und Wundheilungskomplikationen. Der Eingriff umfasst operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms, als selbständige Leistung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei ausgedehntem, fortschreitendem, schmerzhaftem oder funktionell bedrohlichem Hämatom beziehungsweise Wundkomplikation; eine bloße kleine postoperative Blutansammlung genügt nicht. Erforderliche Kernleistung: Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms, als selbständige Leistung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2397KernpositionOperative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms, als selbständige Leistung. Nur bei operativer Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms als selbständige Leistung.
GOÄ-Nr. 443Bedingt / alternativZuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Einfache Hautlappenplastik als selbständige plastische Leistung“ sowie „Exzision einer ausgedehnten oder blutreichen Geschwulst mit Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nr. 2397: Nur bei operativer Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms als selbständige Leistung.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 443 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.