Welche GOÄ-Ziffern sind für „Radikale Mammaoperation mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Radikale Mammaoperation mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Radikale Mammaoperation mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete“ in Betracht?
Für „Radikale Mammaoperation mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2413 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.
Bei der Abrechnung von „Radikale Mammaoperation mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete“ stehen radikale Mastektomie, Radikaloperation Mamma, Mammaamputation Lymphknoten, regionäre Lymphstromgebiete. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2413 | Kernposition | Nur bei Absetzen einer Brustdrüse mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete nach vollständiger Leistungslegende. Kein Zuschlag 442 bis 445 automatisch, da Nr. 2413 nicht im abschließenden Zuschlagskatalog steht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Radikale Mammaoperation mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Nur bei Absetzen einer Brustdrüse mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete nach vollständiger Leistungslegende. Kein Zuschlag 442 bis 445 automatisch, da Nr. 2413 nicht im abschließenden Zuschlagskatalog steht.
Wie grenzt sich „Radikale Mammaoperation mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Radikale Mammaoperation mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Absetzen einer Brustdrüse“ sowie „Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Radikale Mammaoperation mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: radikale Mastektomie, Radikaloperation Mamma, Mammaamputation Lymphknoten, regionäre Lymphstromgebiete
Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material
GOÄ-Nr. 2413: Nur bei Absetzen einer Brustdrüse mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete nach vollständiger Leistungslegende. Kein Zuschlag 442 bis 445 automatisch, da Nr. 2413 nicht im abschließenden Zuschlagskatalog steht.
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Radikale Mammaoperation mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Radikale Mammaoperation mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 2413 (Nur bei Absetzen einer Brustdrüse mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete nach vollständiger…). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Radikale Mammaoperation mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.
2.
Prüfpunkt 2
Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Radikale Mammaoperation mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2413. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Radikale Mammaoperation mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Absetzen einer Brustdrüse“ sowie „Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
