Welche GOÄ-Ziffern sind für „Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur“.

FachgruppeÄsthetische und Plastische Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 2412
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 445
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur“ in Betracht?

Für „Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2412 als Kernposition. GOÄ-Nr. 445 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur“ stehen Mastektomie Brustmuskulatur, Mammaamputation, Pektoralis, Brustdrüse mit Muskulatur. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2412KernpositionNur wenn die Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur entfernt wird und die vollständige Leistungslegende erfüllt ist.
GOÄ-Nr. 445Bedingt / alternativNur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 2412

Kernposition der Kombination

Nur wenn die Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur entfernt wird und die vollständige Leistungslegende erfüllt ist.

GOÄ 445

Bedingte oder alternative Position

Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.

Wie grenzt sich „Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Absetzen einer Brustdrüse“ sowie „Aufbauplastik der Mamma einschließlich Verschiebeplastik, gegebenenfalls mit Prothese“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Mastektomie Brustmuskulatur, Mammaamputation, Pektoralis, Brustdrüse mit Muskulatur

Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material

GOÄ-Nr. 2412: Nur wenn die Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur entfernt wird und die vollständige Leistungslegende erfüllt ist.

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 2412 (Nur wenn die Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur entfernt wird und die vollständige Leistungslegende erfüllt…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 445 gilt zusätzlich: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 445 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2412 als Kernposition. GOÄ-Nr. 445 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2412. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Absetzen einer Brustdrüse“ sowie „Aufbauplastik der Mamma einschließlich Verschiebeplastik, gegebenenfalls mit Prothese“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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