Aufbauplastik der Mamma einschließlich Verschiebeplastik, gegebenenfalls mit Prothese
Abrechnungshinweise für Ästhetische und Plastische Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Verändert oder rekonstruiert Brustform und -volumen, um körperliche Beschwerden, Asymmetrie oder einen Gewebedefekt nach Tumorbehandlung funktionell und ästhetisch auszugleichen. Der Eingriff umfasst aufbauplastik der Mamma.
Wann ist sie anwendbar?
Bei dokumentiertem funktionellem beziehungsweise rekonstruktivem Bedarf oder klar definiertem ästhetischem Ziel nach Befund-, Alternativen- und implantatspezifischer Risikoaufklärung. Erforderliche Kernleistung: Aufbauplastik der Mamma; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: nicht automatisch für jede reine Implantat-Augmentation.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2415 | Kernposition | Aufbauplastik der Mamma einschließlich Verschiebeplastik – gegebenenfalls einschließlich Inkorporation einer Mammaprothese. Nur wenn die vollständige Leistungslegende der Mammaaufbauplastik einschließlich Verschiebeplastik erfüllt ist; nicht automatisch für jede reine Implantat-Augmentation. |
| GOÄ-Nr. 445 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen. |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Brustprothese/Implantat. Nur wenn tatsächlich verwendet und als Auslage nach § 10 GOÄ berechnungsfähig; keine Pauschale. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Aufbauplastik der Mamma nach Amputation, gegebenenfalls mit Prothese“ sowie „Anlage eines Rundstiellappens“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nr. 2415: Nur wenn die vollständige Leistungslegende der Mammaaufbauplastik einschließlich Verschiebeplastik erfüllt ist; nicht automatisch für jede reine Implantat-Augmentation.
Auslagen und Sachkosten
SACHKOSTEN
Brustprothese/Implantat. Nur wenn tatsächlich verwendet und als Auslage nach § 10 GOÄ berechnungsfähig; keine Pauschale.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 445 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
