Welche GOÄ-Ziffern sind für „Hochtouriges Schleifen bei schwerer Entstellung durch Aknenarben oder vergleichbare Veränderungen“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Hochtouriges Schleifen bei schwerer Entstellung durch Aknenarben oder vergleichbare Veränderungen“.

FachgruppeÄsthetische und Plastische Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 755
Nur bei ZusatzleistungKeine zusätzlichen GOÄ-Positionen hinterlegt
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Hochtouriges Schleifen bei schwerer Entstellung durch Aknenarben oder vergleichbare Veränderungen

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Hochtouriges Schleifen bei schwerer Entstellung durch Aknenarben oder vergleichbare Veränderungen“ in Betracht?

Für „Hochtouriges Schleifen bei schwerer Entstellung durch Aknenarben oder vergleichbare Veränderungen“ führt die Kette GOÄ-Nr. 755 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.

Bei der Abrechnung von „Hochtouriges Schleifen bei schwerer Entstellung durch Aknenarben oder vergleichbare Veränderungen“ stehen Dermabrasion, Aknenarben, Aknenarbennachzustand, hochtourig, schwere Entstellung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 755KernpositionNur bei vollständig erfüllter Leistungslegende, insbesondere schwerer Entstellung durch Nävi, Aknenarbennachzustände oder Ähnliches.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Hochtouriges Schleifen bei schwerer Entstellung durch Aknenarben oder vergleichbare Veränderungen“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 755

Kernposition der Kombination

Nur bei vollständig erfüllter Leistungslegende, insbesondere schwerer Entstellung durch Nävi, Aknenarbennachzustände oder Ähnliches.

Wie grenzt sich „Hochtouriges Schleifen bei schwerer Entstellung durch Aknenarben oder vergleichbare Veränderungen“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Hochtouriges Schleifen bei schwerer Entstellung durch Aknenarben oder vergleichbare Veränderungen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Schleifen, Schmirgeln oder Fräsen von Haut“ sowie „Tiefreichende Entlastungsinzision durch Faszie und darunterliegende Körperschichten“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Hochtouriges Schleifen bei schwerer Entstellung durch Aknenarben oder vergleichbare Veränderungen“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Dermabrasion, Aknenarben, Aknenarbennachzustand, hochtourig

Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material

GOÄ-Nr. 755: Nur bei vollständig erfüllter Leistungslegende, insbesondere schwerer Entstellung durch Nävi, Aknenarbennachzustände oder Ähnliches.

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Hochtouriges Schleifen bei schwerer Entstellung durch Aknenarben oder vergleichbare Veränderungen“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Hochtouriges Schleifen bei schwerer Entstellung durch Aknenarben oder vergleichbare Veränderungen“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 755 (Nur bei vollständig erfüllter Leistungslegende, insbesondere schwerer Entstellung durch Nävi,…). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Hochtouriges Schleifen bei schwerer Entstellung durch Aknenarben oder vergleichbare Veränderungen“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.


2.

Prüfpunkt 2

Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Hochtouriges Schleifen bei schwerer Entstellung durch Aknenarben oder vergleichbare Veränderungen“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Schleifen, Schmirgeln oder Fräsen von Haut

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Hochtouriges Schleifen bei schwerer Entstellung durch Aknenarben oder vergleichbare Veränderungen“ führt die Kette GOÄ-Nr. 755 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 755. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Hochtouriges Schleifen bei schwerer Entstellung durch Aknenarben oder vergleichbare Veränderungen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Schleifen, Schmirgeln oder Fräsen von Haut“ sowie „Tiefreichende Entlastungsinzision durch Faszie und darunterliegende Körperschichten“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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