Welche GOÄ-Ziffern sind für „Tiefreichende Entlastungsinzision durch Faszie und darunterliegende Körperschichten“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Tiefreichende Entlastungsinzision durch Faszie und darunterliegende Körperschichten“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Tiefreichende Entlastungsinzision durch Faszie und darunterliegende Körperschichten“ in Betracht?
Für „Tiefreichende Entlastungsinzision durch Faszie und darunterliegende Körperschichten“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2427 als Kernposition. GOÄ-Nr. 442 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Tiefreichende Entlastungsinzision durch Faszie und darunterliegende Körperschichten“ stehen Entlastungsinzision, Fasziotomie, Kompartmentsyndrom, tiefe Inzision, Drainage. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2427 | Kernposition | Nur bei tiefreichender Entlastungsinzision, die Faszie und darunterliegende Körperschichten durchtrennt; gegebenenfalls einschließlich Drainage. |
| GOÄ-Nr. 442 | Bedingt / alternativ | Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Tiefreichende Entlastungsinzision durch Faszie und darunterliegende Körperschichten“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Nur bei tiefreichender Entlastungsinzision, die Faszie und darunterliegende Körperschichten durchtrennt; gegebenenfalls einschließlich Drainage.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.
Wie grenzt sich „Tiefreichende Entlastungsinzision durch Faszie und darunterliegende Körperschichten“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Tiefreichende Entlastungsinzision durch Faszie und darunterliegende Körperschichten“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe“ sowie „Hochtouriges Schleifen bei schwerer Entstellung durch Aknenarben oder vergleichbare Veränderungen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Tiefreichende Entlastungsinzision durch Faszie und darunterliegende Körperschichten“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Entlastungsinzision, Fasziotomie, Kompartmentsyndrom, tiefe Inzision
Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material
GOÄ-Nr. 2427: Nur bei tiefreichender Entlastungsinzision, die Faszie und darunterliegende Körperschichten durchtrennt; gegebenenfalls einschließlich Drainage.
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Tiefreichende Entlastungsinzision durch Faszie und darunterliegende Körperschichten“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Tiefreichende Entlastungsinzision durch Faszie und darunterliegende Körperschichten“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 2427 (Nur bei tiefreichender Entlastungsinzision, die Faszie und darunterliegende Körperschichten durchtrennt;…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 442 gilt zusätzlich: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Tiefreichende Entlastungsinzision durch Faszie und darunterliegende Körperschichten“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 442 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Tiefreichende Entlastungsinzision durch Faszie und darunterliegende Körperschichten“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Hochtouriges Schleifen bei schwerer Entstellung durch Aknenarben oder vergleichbare Veränderungen
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Einfache Hautlappenplastik als selbständige plastische Leistung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Ästhetische und Plastische Medizin: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testenFür „Tiefreichende Entlastungsinzision durch Faszie und darunterliegende Körperschichten“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2427 als Kernposition. GOÄ-Nr. 442 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2427. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Tiefreichende Entlastungsinzision durch Faszie und darunterliegende Körperschichten“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe“ sowie „Hochtouriges Schleifen bei schwerer Entstellung durch Aknenarben oder vergleichbare Veränderungen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
