Welche GOÄ-Ziffern sind für „Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe“.

FachgruppeÄsthetische und Plastische Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 2402
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 442
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe“ in Betracht?

Für „Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2402 als Kernposition. GOÄ-Nr. 442 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe“ stehen tiefe Probeexzision, tiefe Biopsie, Fettgewebe Biopsie, Faszienbiopsie, Muskelbiopsie Exzision. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2402KernpositionNur bei diagnostischer Probeexzision mittels Schnitt aus tiefliegendem Körpergewebe oder einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle; nicht für Stanz-/Punktionsbiopsie.
GOÄ-Nr. 442Bedingt / alternativNur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags; nur ein Zuschlag 442 bis 445 pro Behandlungstag.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 2402

Kernposition der Kombination

Nur bei diagnostischer Probeexzision mittels Schnitt aus tiefliegendem Körpergewebe oder einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle; nicht für Stanz-/Punktionsbiopsie.

GOÄ 442

Bedingte oder alternative Position

Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags; nur ein Zuschlag 442 bis 445 pro Behandlungstag.

Wie grenzt sich „Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe“ sowie „Eröffnung eines Karbunkels, gegebenenfalls mit Exzision“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: tiefe Probeexzision, tiefe Biopsie, Fettgewebe Biopsie, Faszienbiopsie

Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material

GOÄ-Nr. 2402: Nur bei diagnostischer Probeexzision mittels Schnitt aus tiefliegendem Körpergewebe oder einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle; nicht für Stanz-/Punktionsbiopsie.

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 2402 (Nur bei diagnostischer Probeexzision mittels Schnitt aus tiefliegendem Körpergewebe oder einem Organ ohne Eröffnung…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 442 gilt zusätzlich: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags; nur ein Zuschlag 442 bis 445 pro….


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 442 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags; nur ein Zuschlag 442 bis 445 pro…


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Eröffnung eines Karbunkels, gegebenenfalls mit Exzision

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2402 als Kernposition. GOÄ-Nr. 442 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2402. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe“ sowie „Eröffnung eines Karbunkels, gegebenenfalls mit Exzision“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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