Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe

Abrechnungshinweise für Ästhetische und Plastische Medizin

FachgruppeÄsthetische und Plastische Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 2402
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 442
GOÄ-Abrechnung für Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Gewinnt und charakterisiert Zell- oder Gewebematerial, um Entität, Dignität, Herkunft und gegebenenfalls therapieentscheidende Marker festzulegen. Die Abklärung umfasst probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe.

Wann ist sie anwendbar?

Bei einer Läsion oder Erkrankung, deren Diagnose, Klassifikation oder Therapieentscheidung eine repräsentative morphologische beziehungsweise molekulare Sicherung benötigt. Erforderliche Kernleistung: Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: nicht für Stanz-/Punktionsbiopsie.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2402KernpositionProbeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe (z.B. Fettgewebe, Faszie, Muskulatur) oder aus einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle (z.B. Zunge). Nur bei diagnostischer Probeexzision mittels Schnitt aus tiefliegendem Körpergewebe oder einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle; nicht für Stanz-/Punktionsbiopsie.
GOÄ-Nr. 442Bedingt / alternativZuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags; nur ein Zuschlag 442 bis 445 pro Behandlungstag.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe“ sowie „Eröffnung eines Karbunkels, gegebenenfalls mit Exzision“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nr. 2402: Nur bei diagnostischer Probeexzision mittels Schnitt aus tiefliegendem Körpergewebe oder einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle; nicht für Stanz-/Punktionsbiopsie.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 442 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags; nur ein Zuschlag 442 bis 445 pro…

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.