Welche GOÄ-Ziffern sind für „Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe“.

FachgruppeÄsthetische und Plastische Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 2401
Nur bei ZusatzleistungKeine zusätzlichen GOÄ-Positionen hinterlegt
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe“ in Betracht?

Für „Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2401 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.

Bei der Abrechnung von „Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe“ stehen Probeexzision, oberflächliche Biopsie, Hautbiopsie Exzision, Schleimhautbiopsie Exzision, diagnostische Exzision. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2401KernpositionNur bei eigenständiger diagnostischer Probeexzision mittels Schnitt aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe, z. B. Haut, Schleimhaut oder Lippe; nicht für Stanz-/Punktionsbiopsie.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 2401

Kernposition der Kombination

Nur bei eigenständiger diagnostischer Probeexzision mittels Schnitt aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe, z. B. Haut, Schleimhaut oder Lippe; nicht für Stanz-/Punktionsbiopsie.

Wie grenzt sich „Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe“ sowie „Augenlidplastik mit Hautlappen aus der Umgebung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Probeexzision, oberflächliche Biopsie, Hautbiopsie Exzision, Schleimhautbiopsie Exzision

Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material

GOÄ-Nr. 2401: Nur bei eigenständiger diagnostischer Probeexzision mittels Schnitt aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe, z. B. Haut, Schleimhaut oder Lippe; nicht für Stanz-/Punktionsbiopsie.

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 2401 (Nur bei eigenständiger diagnostischer Probeexzision mittels Schnitt aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe, z. B.…). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.


2.

Prüfpunkt 2

Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Augenlidplastik mit Hautlappen aus der Umgebung

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Augenlidplastik mit Hautlappen aus der Umgebung und freiem Hauttransplantat

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2401 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2401. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe“ sowie „Augenlidplastik mit Hautlappen aus der Umgebung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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