Welche GOÄ-Ziffern sind für „Schleifen, Schmirgeln oder Fräsen von Haut“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Schleifen, Schmirgeln oder Fräsen von Haut“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Schleifen, Schmirgeln oder Fräsen von Haut“ in Betracht?
Für „Schleifen, Schmirgeln oder Fräsen von Haut“ führt die Kette GOÄ-Nr. 743 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.
Bei der Abrechnung von „Schleifen, Schmirgeln oder Fräsen von Haut“ stehen Dermabrasion, Hautschleifen, Schmirgeln, Fräsen, Narben, Haut. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 743 | Kernposition | Nur bei tatsächlich durchgeführtem Schleifen, Schmirgeln oder Fräsen nach Leistungslegende; nicht automatisch für kosmetische Mikrodermabrasion verwenden. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Schleifen, Schmirgeln oder Fräsen von Haut“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Nur bei tatsächlich durchgeführtem Schleifen, Schmirgeln oder Fräsen nach Leistungslegende; nicht automatisch für kosmetische Mikrodermabrasion verwenden.
Wie grenzt sich „Schleifen, Schmirgeln oder Fräsen von Haut“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Schleifen, Schmirgeln oder Fräsen von Haut“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Hochtouriges Schleifen bei schwerer Entstellung durch Aknenarben oder vergleichbare Veränderungen“ sowie „Auffüllung eines Haut-/Gewebeexpanders“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Schleifen, Schmirgeln oder Fräsen von Haut“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Dermabrasion, Hautschleifen, Schmirgeln, Fräsen
Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material
GO Ä-Nr. 743: Nur bei tatsächlich durchgeführtem Schleifen, Schmirgeln oder Fräsen nach Leistungslegende; nicht automatisch für kosmetische Mikrodermabrasion verwenden.
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Schleifen, Schmirgeln oder Fräsen von Haut“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Schleifen, Schmirgeln oder Fräsen von Haut“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 743 (Nur bei tatsächlich durchgeführtem Schleifen, Schmirgeln oder Fräsen nach Leistungslegende; nicht automatisch für…). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Schleifen, Schmirgeln oder Fräsen von Haut“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.
2.
Prüfpunkt 2
Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Schleifen, Schmirgeln oder Fräsen von Haut“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Hochtouriges Schleifen bei schwerer Entstellung durch Aknenarben oder vergleichbare Veränderungen
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Exzision einer größeren Haut- oder Unterhautgeschwulst
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Exzision einer kleinen Haut- oder Unterhautgeschwulst
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Kostenlos testenFür „Schleifen, Schmirgeln oder Fräsen von Haut“ führt die Kette GOÄ-Nr. 743 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.
Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 743. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Schleifen, Schmirgeln oder Fräsen von Haut“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Hochtouriges Schleifen bei schwerer Entstellung durch Aknenarben oder vergleichbare Veränderungen“ sowie „Auffüllung eines Haut-/Gewebeexpanders“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
