Dermatologische Lasertherapie bis 7 cm² bzw. bis 50 Besenreiser-Laserimpulse

Abrechnungshinweise für Ästhetische und Plastische Medizin

FachgruppeÄsthetische und Plastische Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. A2440
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 444
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
GOÄ-Abrechnung für Dermatologische Lasertherapie bis 7 cm² bzw. bis 50 Besenreiser-Laserimpulse

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Koaguliert kleine kutane Gefäße selektiv, damit Teleangiektasien beziehungsweise Besenreiser verblassen, ohne das umliegende Gewebe unnötig zu schädigen. Die Behandlung umfasst dermatologische Lasertherapie bis 7 cm² bzw. bis 50 Besenreiser-Laserimpulse.

Wann ist sie anwendbar?

Bei klar umschriebenen oberflächlichen Gefäßveränderungen nach Hauttyp-, Gefäß- und Risikoprüfung; Impulszahl beziehungsweise Fläche und tatsächlich behandeltes Areal sind zu dokumentieren. Erforderliche Kernleistung: Dermatologische Lasertherapie bis 7 cm² bzw. bis 50 Besenreiser-Laserimpulse; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A2440KernpositionLasertherapie von Teleangiektasen, Warzen und anderen Hautveränderungen mit einer Ausdehnung von bis zu 7 cm², analog Nr. 2440 GOÄ. BÄK-Analogbewertung nur für die von der Empfehlung erfassten dermatologischen Laserbehandlungen; melanozytäre Nävi ausgeschlossen. Höchstens dreimal im Behandlungsfall.
GOÄ-Nr. 444Bedingt / alternativZuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung, vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen und wenn die analog bewertete konkrete Laser-/IPL-Leistung auch ihrer Art und den Begleitumständen nach einer ambulanten Operation gleichwertig ist (z. B. operative Warzenentfernung). Nicht automatisch bei Epilation oder Besenreiserbehandlung; Nr. 441 nicht zusätzlich.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenFarbstoff bei gepulstem Farbstofflaser. Nur bei tatsächlich verbrauchtem, nach § 10 GOÄ erstattungsfähigem Farbstoff; keine Pauschale.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A2440

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 2440

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Dermatologische Lasertherapie über 7 bis 21 cm² bzw. 51 bis 100 Besenreiser-Laserimpulse“ sowie „Dermatologische Lasertherapie über 21 cm² bzw. mehr als 100 Besenreiser-Laserimpulse“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nr. A2440: BÄK-Analogbewertung nur für die von der Empfehlung erfassten dermatologischen Laserbehandlungen; melanozytäre Nävi ausgeschlossen. Höchstens dreimal im Behandlungsfall.

Auslagen und Sachkosten

SACHKOSTEN

Farbstoff bei gepulstem Farbstofflaser. Nur bei tatsächlich verbrauchtem, nach § 10 GOÄ erstattungsfähigem Farbstoff; keine Pauschale.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 444 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung, vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen und wenn die analog bewertete konkrete Laser-/IPL-Leistung auch ihrer Art…

Ähnliche Abrechnungsfälle

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.