Wie lässt sich „Dupuytren-Operation mit vollständiger Aponeurektomie und Strangresektion“ nach GOÄ abrechnen?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Dupuytren-Operation mit vollständiger Aponeurektomie und Strangresektion“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Dupuytren-Operation mit vollständiger Aponeurektomie und Strangresektion“ in Betracht?
Für „Dupuytren-Operation mit vollständiger Aponeurektomie und Strangresektion“ bildet GOÄ-Nr. 2089 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 445 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.
Im konkreten Fall stehen Dupuytren Strangresektion, Dupuytren Z-Plastik, ausgedehnte Dupuytren OP im Mittelpunkt. Die Abrechnung richtet sich nach anatomischer Struktur, Lokalisation und Operationsziel. Eine bloße Freilegung oder ein methodisch notwendiger Teilschritt ist von einer selbständigen Sehnen-, Nerven-, Faszien- oder plastischen Leistung abzugrenzen.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2089 | Kernposition | Operation zur Dupuytren-Kontraktur: Entfernung der Palmaraponeurose, ggf. Strangresektion und Z/Zickzackplastiken an Fingern. |
| GOÄ-Nr. 445 | Bedingt / alternativ | Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Dupuytren-Operation mit vollständiger Aponeurektomie und Strangresektion“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Operation zur Dupuytren-Kontraktur: Entfernung der Palmaraponeurose, ggf. Strangresektion und Z/Zickzackplastiken an Fingern.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
Wie grenzt sich „Dupuytren-Operation mit vollständiger Aponeurektomie und Strangresektion“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Dupuytren-Operation mit vollständiger Aponeurektomie und Strangresektion“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Dupuytren-Operation mit vollständiger Entfernung der Palmaraponeurose“ und „Dupuytren-Operation mit teilweiser Entfernung der Palmaraponeurose“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Dupuytren-Operation mit vollständiger Aponeurektomie und Strangresektion“ dokumentiert werden?
betroffene Hand oder Fußseite, Finger beziehungsweise Zehe, anatomische Struktur, Funktionsbefund, Operationsziel und einzelne Rekonstruktionsschritte.
Klinischer Bezug der Dokumentation: Dupuytren Strangresektion, Dupuytren Z-Plastik, ausgedehnte Dupuytren OP.
GOÄ-Nr. 2089: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Dupuytren-Operation mit vollständiger Aponeurektomie und Strangresektion“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Dokumentierter Beispielfall: Dupuytren-Operation mit vollständiger Aponeurektomie und Strangresektion. GOÄ-Nr. 2089 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 445 muss zusätzlich gelten: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Dupuytren-Operation mit vollständiger Aponeurektomie und Strangresektion“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Methodisch notwendige Freilegungs-, Lösungs- oder Verschlussschritte werden zusätzlich zur operativen Zielleistung berechnet.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 445 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
3.
Prüfpunkt 3
„Dupuytren-Operation mit vollständiger Aponeurektomie und Strangresektion“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Dupuytren-Operation mit vollständiger Entfernung der Palmaraponeurose
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2089. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Dupuytren-Operation mit vollständiger Aponeurektomie und Strangresektion“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Dupuytren-Operation mit vollständiger Entfernung der Palmaraponeurose“ und „Dupuytren-Operation mit teilweiser Entfernung der Palmaraponeurose“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
