Wie lässt sich „Plastische Operation am Nagelwall“ nach GOÄ abrechnen?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Plastische Operation am Nagelwall“.

FachgruppeChirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 2035
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 490
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Plastische Operation am Nagelwall

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Plastische Operation am Nagelwall“ in Betracht?

Für „Plastische Operation am Nagelwall“ bildet GOÄ-Nr. 2035 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 490 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Im konkreten Fall stehen Nagelwallplastik, eingewachsener Nagel Plastik, Defektdeckung Nagelwall im Mittelpunkt. Die Abrechnung richtet sich nach anatomischer Struktur, Lokalisation und Operationsziel. Eine bloße Freilegung oder ein methodisch notwendiger Teilschritt ist von einer selbständigen Sehnen-, Nerven-, Faszien- oder plastischen Leistung abzugrenzen.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2035KernpositionPlastische Operation am Nagelwall eines Fingers oder einer Zehe – auch mit Defektdeckung
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativNur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Plastische Operation am Nagelwall“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 2035

Kernposition der Kombination

Plastische Operation am Nagelwall eines Fingers oder einer Zehe – auch mit Defektdeckung

GOÄ 490

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.

Wie grenzt sich „Plastische Operation am Nagelwall“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Plastische Operation am Nagelwall“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Dupuytren-Operation mit vollständiger Aponeurektomie und Strangresektion“ und „Dupuytren-Operation mit teilweiser Entfernung der Palmaraponeurose“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Plastische Operation am Nagelwall“ dokumentiert werden?

betroffene Hand oder Fußseite, Finger beziehungsweise Zehe, anatomische Struktur, Funktionsbefund, Operationsziel und einzelne Rekonstruktionsschritte.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Nagelwallplastik, eingewachsener Nagel Plastik, Defektdeckung Nagelwall.

GOÄ-Nr. 2035: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Plastische Operation am Nagelwall“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Dokumentierter Beispielfall: Plastische Operation am Nagelwall. GOÄ-Nr. 2035 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 490 muss zusätzlich gelten: Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Plastische Operation am Nagelwall“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Methodisch notwendige Freilegungs-, Lösungs- oder Verschlussschritte werden zusätzlich zur operativen Zielleistung berechnet.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 490 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.


3.

Prüfpunkt 3

„Plastische Operation am Nagelwall“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Extraktion eines Finger- oder Zehennagels

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Nagelausrottung mit Exzision der Nagelwurzel

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Operation eines Ganglions am Fingergelenk

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Plastische Operation am Nagelwall“ bildet GOÄ-Nr. 2035 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 490 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2035. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Plastische Operation am Nagelwall“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Dupuytren-Operation mit vollständiger Aponeurektomie und Strangresektion“ und „Dupuytren-Operation mit teilweiser Entfernung der Palmaraponeurose“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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