Welche GOÄ-Ziffern sind für „Operative Korrektur einer entstellenden Gesichtsnarbe“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Operative Korrektur einer entstellenden Gesichtsnarbe“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Operative Korrektur einer entstellenden Gesichtsnarbe“ in Betracht?
Für „Operative Korrektur einer entstellenden Gesichtsnarbe“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2441 als Kernposition. GOÄ-Nr. 442 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Operative Korrektur einer entstellenden Gesichtsnarbe“ stehen Gesichtsnarbe, entstellende Narbe, Narbenkorrektur Gesicht, Narbenplastik, 2441. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2441 | Kernposition | Nur bei entstellender Gesichtsnarbe und vollständig erfüllter Leistungslegende. |
| GOÄ-Nr. 442 | Bedingt / alternativ | Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Operative Korrektur einer entstellenden Gesichtsnarbe“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Nur bei entstellender Gesichtsnarbe und vollständig erfüllter Leistungslegende.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.
Wie grenzt sich „Operative Korrektur einer entstellenden Gesichtsnarbe“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Operative Korrektur einer entstellenden Gesichtsnarbe“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Schwierige Hautlappenplastik einschließlich Z-Plastik“ sowie „Operative Korrektur eines Nasenflügels“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Operative Korrektur einer entstellenden Gesichtsnarbe“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Gesichtsnarbe, entstellende Narbe, Narbenkorrektur Gesicht, Narbenplastik
Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material
GOÄ-Nr. 2441: Nur bei entstellender Gesichtsnarbe und vollständig erfüllter Leistungslegende.
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Operative Korrektur einer entstellenden Gesichtsnarbe“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Operative Korrektur einer entstellenden Gesichtsnarbe“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 2441 (Nur bei entstellender Gesichtsnarbe und vollständig erfüllter Leistungslegende). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 442 gilt zusätzlich: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Operative Korrektur einer entstellenden Gesichtsnarbe“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 442 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Operative Korrektur einer entstellenden Gesichtsnarbe“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Schwierige Hautlappenplastik einschließlich Z-Plastik
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Operative Korrektur eines Nasenflügels
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Entfernung einer Narbe aus dem ehemaligen Lidbereich als Vorbereitung einer Lidrekonstruktion
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Exzision einer großen, kontrakten und funktionsbehindernden Narbe mit plastischer Deckung
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2441. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Operative Korrektur einer entstellenden Gesichtsnarbe“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Schwierige Hautlappenplastik einschließlich Z-Plastik“ sowie „Operative Korrektur eines Nasenflügels“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
