Welche GOÄ-Ziffern sind für „Exzision einer großen, kontrakten und funktionsbehindernden Narbe mit plastischer Deckung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Exzision einer großen, kontrakten und funktionsbehindernden Narbe mit plastischer Deckung“.

FachgruppeÄsthetische und Plastische Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 2392a
Nur bei ZusatzleistungKeine zusätzlichen GOÄ-Positionen hinterlegt
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Exzision einer großen, kontrakten und funktionsbehindernden Narbe mit plastischer Deckung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Exzision einer großen, kontrakten und funktionsbehindernden Narbe mit plastischer Deckung“ in Betracht?

Für „Exzision einer großen, kontrakten und funktionsbehindernden Narbe mit plastischer Deckung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2392a als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.

Bei der Abrechnung von „Exzision einer großen, kontrakten und funktionsbehindernden Narbe mit plastischer Deckung“ stehen kontrakte Narbe, funktionsbehindernde Narbe, Narbenexzision, Narbenkontraktur, 2392a. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2392aKernpositionNur wenn die Narbe groß, kontrakt und funktionsbehindernd ist und eine plastische Deckung erfolgt; nicht für gewöhnliche Narbenrevision verwenden.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Exzision einer großen, kontrakten und funktionsbehindernden Narbe mit plastischer Deckung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 2392a

Kernposition der Kombination

Nur wenn die Narbe groß, kontrakt und funktionsbehindernd ist und eine plastische Deckung erfolgt; nicht für gewöhnliche Narbenrevision verwenden.

Wie grenzt sich „Exzision einer großen, kontrakten und funktionsbehindernden Narbe mit plastischer Deckung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Exzision einer großen, kontrakten und funktionsbehindernden Narbe mit plastischer Deckung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Exzision einer Fettschürze einschließlich plastischer Deckung“ sowie „Deckung eines großen zusammenhängenden Hautdefekts mit besonders aufbereiteten freien Hauttransplantaten“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Exzision einer großen, kontrakten und funktionsbehindernden Narbe mit plastischer Deckung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: kontrakte Narbe, funktionsbehindernde Narbe, Narbenexzision, Narbenkontraktur

Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material

GOÄ-Nr. 2392a: Nur wenn die Narbe groß, kontrakt und funktionsbehindernd ist und eine plastische Deckung erfolgt; nicht für gewöhnliche Narbenrevision verwenden.

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Exzision einer großen, kontrakten und funktionsbehindernden Narbe mit plastischer Deckung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Exzision einer großen, kontrakten und funktionsbehindernden Narbe mit plastischer Deckung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 2392a (Nur wenn die Narbe groß, kontrakt und funktionsbehindernd ist und eine plastische Deckung erfolgt; nicht für…). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Exzision einer großen, kontrakten und funktionsbehindernden Narbe mit plastischer Deckung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.


2.

Prüfpunkt 2

Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Exzision einer großen, kontrakten und funktionsbehindernden Narbe mit plastischer Deckung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Ästhetische und Plastische Medizin: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen

Für „Exzision einer großen, kontrakten und funktionsbehindernden Narbe mit plastischer Deckung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2392a als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2392a. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Exzision einer großen, kontrakten und funktionsbehindernden Narbe mit plastischer Deckung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Exzision einer Fettschürze einschließlich plastischer Deckung“ sowie „Deckung eines großen zusammenhängenden Hautdefekts mit besonders aufbereiteten freien Hauttransplantaten“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



© 2026 AvisCode. Alle Rechte vorbehalten.