Exzision von Hämorrhoidalknoten
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Exzision von Hämorrhoidalknoten“.

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Behandelt symptomatisch vergrößerte Hämorrhoidalpolster mit einem zum Stadium passenden Verfahren und soll Blutung, Prolaps und Nässen bei möglichst geschonter Kontinenzfunktion reduzieren. Der Eingriff umfasst operation der Hämorrhoidalknoten.
Wann ist sie anwendbar?
Bei gesichertem Hämorrhoidalleiden mit Blutung, Prolaps, Nässen oder Hygieneproblemen; die Verfahrenswahl richtet sich nach Stadium, Befundausdehnung und Vorbehandlung. Erforderliche Kernleistung: Operation der Hämorrhoidalknoten; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Für die Exzision von Hämorrhoidalknoten, auch bei Wiederholung.
Fachlicher Kontext
Im konkreten Fall stehen Exzision einzelner Hämorrhoidalknoten, Exzision einzelner Haemorrhoidalknoten, Hämorrhoidalknoten exzidiert, Haemorrhoidalknoten exzidiert im Mittelpunkt. Anatomische Höhe, Ausdehnung und Operationsverfahren trennen Untersuchung, Ligatur, Sklerosierung und operative Therapie voneinander. Enthaltene Proktoskopien oder methodische Teilschritte dürfen nicht ein zweites Mal berechnet werden.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
Für „Exzision von Hämorrhoidalknoten“ bildet GOÄ-Nr. 3240 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 443 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 3240 | Kernposition | Operation der Hämorrhoidalknoten. Für die Exzision von Hämorrhoidalknoten, auch bei Wiederholung; nicht für segmentale Resektionen nach Milligan-Morgan/Ferguson, plastisch-rekonstruktive Verfahren oder die Longo-Stapleroperation. |
| GOÄ-Nr. 443 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Exzision von Hämorrhoidalknoten“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Hohe intraanale Exzision bzw. komplexe operative Hämorrhoidenbehandlung, auch mit Analplastik“ und „Ligaturbehandlung von Hämorrhoiden einschließlich Proktoskopie“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
analer oder rektaler Befund, Lage und Ausdehnung, Proktoskopiebefund, Operationsverfahren, Sphinkterbezug und Wundversorgung.
Klinischer Bezug der Dokumentation: Exzision einzelner Hämorrhoidalknoten, Exzision einzelner Haemorrhoidalknoten, Hämorrhoidalknoten exzidiert, Haemorrhoidalknoten exzidiert.
Für die Exzision von Hämorrhoidalknoten, auch bei Wiederholung; nicht für segmentale Resektionen nach Milligan-Morgan/Ferguson, plastisch-rekonstruktive Verfahren oder die Longo-Stapleroperation.
Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Praxisbeispiel
Konkreter Leistungsablauf
Dokumentierter Beispielfall: Exzision von Hämorrhoidalknoten. GOÄ-Nr. 3240 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 443 muss zusätzlich gelten: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
Eine in der Leistungslegende enthaltene Proktoskopie wird zusätzlich berechnet oder unterschiedliche Hämorrhoidenverfahren werden ohne tatsächliche Kombination addiert.
2.
GOÄ-Nr. 443 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
3.
„Exzision von Hämorrhoidalknoten“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
