Wie lässt sich „Exzision einer größeren Geschwulst“ nach GOÄ abrechnen?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Exzision einer größeren Geschwulst“.

FachgruppeChirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 2404
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 443 und GOÄ-Nr. 491
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Exzision einer größeren Geschwulst

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Exzision einer größeren Geschwulst“ in Betracht?

Für „Exzision einer größeren Geschwulst“ bildet GOÄ-Nr. 2404 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 443 und GOÄ-Nr. 491 sind nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Im konkreten Fall stehen Lipom größer, Lipom groesser, Lymphknotenexstirpation, Neurom im Mittelpunkt. Gewebetiefe, Defektgröße, Entnahmestelle und Rekonstruktionsverfahren sind für die richtige Position entscheidend. Eine Unterminierung von Wundrändern genügt nicht für eine Hautlappenplastik; Probeentnahmen müssen gegenüber einer bereits umfassenden Zielleistung selbständig sein.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2404KernpositionExzision einer größeren Geschwulst (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom)
GOÄ-Nr. 443Bedingt / alternativNur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
GOÄ-Nr. 491Bedingt / alternativNur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Exzision einer größeren Geschwulst“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 2404

Kernposition der Kombination

Exzision einer größeren Geschwulst (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom)

GOÄ 443

Bedingte oder alternative Position

Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Hinterlegter Faktor: 1
GOÄ 491

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.

Wie grenzt sich „Exzision einer größeren Geschwulst“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Exzision einer größeren Geschwulst“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Exzision einer kleinen Geschwulst in oder unter Haut oder Schleimhaut“ und „Einfache Hautlappenplastik“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Exzision einer größeren Geschwulst“ dokumentiert werden?

Lokalisation und Größe, Gewebeschicht, Entnahme- oder Exzisionsziel, Defektdeckung, Transplantat beziehungsweise Implantat und histologische Veranlassung.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Lipom größer, Lipom groesser, Lymphknotenexstirpation, Neurom.

GOÄ-Nr. 2404: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Exzision einer größeren Geschwulst“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Dokumentierter Beispielfall: Exzision einer größeren Geschwulst. GOÄ-Nr. 2404 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 443 muss zusätzlich gelten: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Exzision einer größeren Geschwulst“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Eine einfache Wundrandmobilisation wird als Lappenplastik oder eine in der Hauptleistung enthaltene Probeexzision zusätzlich berechnet.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 443 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.


3.

Prüfpunkt 3

„Exzision einer größeren Geschwulst“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Exzision einer kleinen Geschwulst in oder unter Haut oder Schleimhaut

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Eröffnung eines Karbunkels, gegebenenfalls mit Exzision

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Exzision von Hämorrhoidalknoten

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Grosse oder stark verunreinigte Wunde mit Umschneidung und Naht

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Exzision einer größeren Geschwulst“ bildet GOÄ-Nr. 2404 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 443 und GOÄ-Nr. 491 sind nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2404. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Exzision einer größeren Geschwulst“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Exzision einer kleinen Geschwulst in oder unter Haut oder Schleimhaut“ und „Einfache Hautlappenplastik“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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