Exzision einer kleinen Geschwulst in oder unter Haut oder Schleimhaut
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Exzision einer kleinen Geschwulst in oder unter Haut oder Schleimhaut“.

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Entfernt eine umschriebene Weichteilgeschwulst vollständig und stellt Material für die histologische Einordnung bereit, ohne Nerven, Sehnen und Gefäße unnötig zu gefährden. Die Versorgung umfasst exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst.
Wann ist sie anwendbar?
Bei symptomatischer, wachsender oder diagnostisch unklarer Geschwulst; Größe, Tiefe, Lokalisation und Malignitätsverdacht bestimmen Resektionsplanung und Sicherheitsabstand. Erforderliche Kernleistung: Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
Fachlicher Kontext
Im konkreten Fall stehen Atherom klein, Lipom klein, Hauttumor klein, kleine Geschwulst Exzision im Mittelpunkt. Gewebetiefe, Defektgröße, Entnahmestelle und Rekonstruktionsverfahren sind für die richtige Position entscheidend. Eine Unterminierung von Wundrändern genügt nicht für eine Hautlappenplastik; Probeentnahmen müssen gegenüber einer bereits umfassenden Zielleistung selbständig sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
Für „Exzision einer kleinen Geschwulst in oder unter Haut oder Schleimhaut“ bildet GOÄ-Nr. 2403 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 490 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2403 | Kernposition | Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst |
| GOÄ-Nr. 490 | Bedingt / alternativ | Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke. Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Exzision einer kleinen Geschwulst in oder unter Haut oder Schleimhaut“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Exzision einer größeren Geschwulst“ und „Probeexzision aus oberflaechlich gelegenem Körpergewebe“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Lokalisation und Größe, Gewebeschicht, Entnahme- oder Exzisionsziel, Defektdeckung, Transplantat beziehungsweise Implantat und histologische Veranlassung.
Klinischer Bezug der Dokumentation: Atherom klein, Lipom klein, Hauttumor klein, kleine Geschwulst Exzision.
GOÄ-Nr. 2403: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Praxisbeispiel
Konkreter Leistungsablauf
Dokumentierter Beispielfall: Exzision einer kleinen Geschwulst in oder unter Haut oder Schleimhaut. GOÄ-Nr. 2403 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 490 muss zusätzlich gelten: Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
Eine einfache Wundrandmobilisation wird als Lappenplastik oder eine in der Hauptleistung enthaltene Probeexzision zusätzlich berechnet.
2.
GOÄ-Nr. 490 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.
3.
„Exzision einer kleinen Geschwulst in oder unter Haut oder Schleimhaut“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
