Wie lässt sich „Exzision einer kleinen Geschwulst in oder unter Haut oder Schleimhaut“ nach GOÄ abrechnen?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Exzision einer kleinen Geschwulst in oder unter Haut oder Schleimhaut“.

FachgruppeChirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 2403
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 490
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Exzision einer kleinen Geschwulst in oder unter Haut oder Schleimhaut

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Exzision einer kleinen Geschwulst in oder unter Haut oder Schleimhaut“ in Betracht?

Für „Exzision einer kleinen Geschwulst in oder unter Haut oder Schleimhaut“ bildet GOÄ-Nr. 2403 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 490 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Im konkreten Fall stehen Atherom klein, Lipom klein, Hauttumor klein, kleine Geschwulst Exzision im Mittelpunkt. Gewebetiefe, Defektgröße, Entnahmestelle und Rekonstruktionsverfahren sind für die richtige Position entscheidend. Eine Unterminierung von Wundrändern genügt nicht für eine Hautlappenplastik; Probeentnahmen müssen gegenüber einer bereits umfassenden Zielleistung selbständig sein.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2403KernpositionExzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativNur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Exzision einer kleinen Geschwulst in oder unter Haut oder Schleimhaut“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 2403

Kernposition der Kombination

Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst

GOÄ 490

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.

Wie grenzt sich „Exzision einer kleinen Geschwulst in oder unter Haut oder Schleimhaut“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Exzision einer kleinen Geschwulst in oder unter Haut oder Schleimhaut“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Exzision einer größeren Geschwulst“ und „Probeexzision aus oberflaechlich gelegenem Körpergewebe“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Exzision einer kleinen Geschwulst in oder unter Haut oder Schleimhaut“ dokumentiert werden?

Lokalisation und Größe, Gewebeschicht, Entnahme- oder Exzisionsziel, Defektdeckung, Transplantat beziehungsweise Implantat und histologische Veranlassung.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Atherom klein, Lipom klein, Hauttumor klein, kleine Geschwulst Exzision.

GOÄ-Nr. 2403: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Exzision einer kleinen Geschwulst in oder unter Haut oder Schleimhaut“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Dokumentierter Beispielfall: Exzision einer kleinen Geschwulst in oder unter Haut oder Schleimhaut. GOÄ-Nr. 2403 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 490 muss zusätzlich gelten: Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Exzision einer kleinen Geschwulst in oder unter Haut oder Schleimhaut“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Eine einfache Wundrandmobilisation wird als Lappenplastik oder eine in der Hauptleistung enthaltene Probeexzision zusätzlich berechnet.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 490 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.


3.

Prüfpunkt 3

„Exzision einer kleinen Geschwulst in oder unter Haut oder Schleimhaut“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Versorgung einer kleinen Wunde mit Naht

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Exzision einer größeren Geschwulst

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Kleine Wunde mit Umschneidung und Naht

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Probeexzision aus oberflaechlich gelegenem Körpergewebe

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Exzision einer kleinen Geschwulst in oder unter Haut oder Schleimhaut“ bildet GOÄ-Nr. 2403 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 490 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2403. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Exzision einer kleinen Geschwulst in oder unter Haut oder Schleimhaut“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Exzision einer größeren Geschwulst“ und „Probeexzision aus oberflaechlich gelegenem Körpergewebe“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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