Wie lässt sich „Probeexzision aus oberflaechlich gelegenem Körpergewebe“ nach GOÄ abrechnen?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Probeexzision aus oberflaechlich gelegenem Körpergewebe“.

FachgruppeChirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 2401
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 490
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Probeexzision aus oberflaechlich gelegenem Körpergewebe

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Probeexzision aus oberflaechlich gelegenem Körpergewebe“ in Betracht?

Für „Probeexzision aus oberflaechlich gelegenem Körpergewebe“ bildet GOÄ-Nr. 2401 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 490 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Im konkreten Fall stehen Probeexzision Haut, Probeexzision Schleimhaut, inzisionale Biopsie oberflaechlich im Mittelpunkt. Gewebetiefe, Defektgröße, Entnahmestelle und Rekonstruktionsverfahren sind für die richtige Position entscheidend. Eine Unterminierung von Wundrändern genügt nicht für eine Hautlappenplastik; Probeentnahmen müssen gegenüber einer bereits umfassenden Zielleistung selbständig sein.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2401KernpositionNur echte Probeexzision mittels Schnitt; nicht fuer Stanz- oder Punktionsbiopsie und nicht, wenn in der Zielleistung enthalten.
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativNur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Probeexzision aus oberflaechlich gelegenem Körpergewebe“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 2401

Kernposition der Kombination

Nur echte Probeexzision mittels Schnitt; nicht fuer Stanz- oder Punktionsbiopsie und nicht, wenn in der Zielleistung enthalten.

GOÄ 490

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.

Wie grenzt sich „Probeexzision aus oberflaechlich gelegenem Körpergewebe“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Probeexzision aus oberflaechlich gelegenem Körpergewebe“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Probeexzision aus tiefliegendem Gewebe oder Organ ohne Körperhoehlenoeffnung“ und „Exzision einer kleinen Geschwulst in oder unter Haut oder Schleimhaut“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Probeexzision aus oberflaechlich gelegenem Körpergewebe“ dokumentiert werden?

Lokalisation und Größe, Gewebeschicht, Entnahme- oder Exzisionsziel, Defektdeckung, Transplantat beziehungsweise Implantat und histologische Veranlassung.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Probeexzision Haut, Probeexzision Schleimhaut, inzisionale Biopsie oberflaechlich.

Nur echte Probeexzision mittels Schnitt; nicht fuer Stanz- oder Punktionsbiopsie und nicht, wenn in der Zielleistung enthalten.

Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Probeexzision aus oberflaechlich gelegenem Körpergewebe“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Dokumentierter Beispielfall: Probeexzision aus oberflaechlich gelegenem Körpergewebe. GOÄ-Nr. 2401 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 490 muss zusätzlich gelten: Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Probeexzision aus oberflaechlich gelegenem Körpergewebe“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Eine einfache Wundrandmobilisation wird als Lappenplastik oder eine in der Hauptleistung enthaltene Probeexzision zusätzlich berechnet.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 490 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.


3.

Prüfpunkt 3

„Probeexzision aus oberflaechlich gelegenem Körpergewebe“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Exzision einer kleinen Geschwulst in oder unter Haut oder Schleimhaut

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Entfernung eines fühlbaren oberflaechlichen Fremdkörpers

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Eröffnung eines oberflaechlichen Abszesses oder Furunkels

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Probeexzision aus oberflaechlich gelegenem Körpergewebe“ bildet GOÄ-Nr. 2401 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 490 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2401. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Probeexzision aus oberflaechlich gelegenem Körpergewebe“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Probeexzision aus tiefliegendem Gewebe oder Organ ohne Körperhoehlenoeffnung“ und „Exzision einer kleinen Geschwulst in oder unter Haut oder Schleimhaut“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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