Wie lässt sich „Probeexzision aus tiefliegendem Gewebe oder Organ ohne Körperhoehlenoeffnung“ nach GOÄ abrechnen?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Probeexzision aus tiefliegendem Gewebe oder Organ ohne Körperhoehlenoeffnung“.

FachgruppeChirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 2402
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 442 und GOÄ-Nr. 491
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Probeexzision aus tiefliegendem Gewebe oder Organ ohne Körperhoehlenoeffnung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Probeexzision aus tiefliegendem Gewebe oder Organ ohne Körperhoehlenoeffnung“ in Betracht?

Für „Probeexzision aus tiefliegendem Gewebe oder Organ ohne Körperhoehlenoeffnung“ bildet GOÄ-Nr. 2402 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 442 und GOÄ-Nr. 491 sind nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Im konkreten Fall stehen tiefe Probeexzision, inzisionale Biopsie Muskel, Probeexzision Faszie im Mittelpunkt. Gewebetiefe, Defektgröße, Entnahmestelle und Rekonstruktionsverfahren sind für die richtige Position entscheidend. Eine Unterminierung von Wundrändern genügt nicht für eine Hautlappenplastik; Probeentnahmen müssen gegenüber einer bereits umfassenden Zielleistung selbständig sein.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2402KernpositionProbeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe (z.B. Fettgewebe, Faszie, Muskulatur) oder aus einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle (z.B. Zunge)
GOÄ-Nr. 442Bedingt / alternativNur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
GOÄ-Nr. 491Bedingt / alternativNur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Probeexzision aus tiefliegendem Gewebe oder Organ ohne Körperhoehlenoeffnung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 2402

Kernposition der Kombination

Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe (z.B. Fettgewebe, Faszie, Muskulatur) oder aus einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle (z.B. Zunge)

GOÄ 442

Bedingte oder alternative Position

Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Hinterlegter Faktor: 1
GOÄ 491

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.

Wie grenzt sich „Probeexzision aus tiefliegendem Gewebe oder Organ ohne Körperhoehlenoeffnung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Probeexzision aus tiefliegendem Gewebe oder Organ ohne Körperhoehlenoeffnung“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Probeexzision aus oberflaechlich gelegenem Körpergewebe“ und „Einfache Hautlappenplastik“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Probeexzision aus tiefliegendem Gewebe oder Organ ohne Körperhoehlenoeffnung“ dokumentiert werden?

Lokalisation und Größe, Gewebeschicht, Entnahme- oder Exzisionsziel, Defektdeckung, Transplantat beziehungsweise Implantat und histologische Veranlassung.

Klinischer Bezug der Dokumentation: tiefe Probeexzision, inzisionale Biopsie Muskel, Probeexzision Faszie.

GOÄ-Nr. 2402: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Probeexzision aus tiefliegendem Gewebe oder Organ ohne Körperhoehlenoeffnung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Dokumentierter Beispielfall: Probeexzision aus tiefliegendem Gewebe oder Organ ohne Körperhoehlenoeffnung. GOÄ-Nr. 2402 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 442 muss zusätzlich gelten: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Probeexzision aus tiefliegendem Gewebe oder Organ ohne Körperhoehlenoeffnung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Eine einfache Wundrandmobilisation wird als Lappenplastik oder eine in der Hauptleistung enthaltene Probeexzision zusätzlich berechnet.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 442 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.


3.

Prüfpunkt 3

„Probeexzision aus tiefliegendem Gewebe oder Organ ohne Körperhoehlenoeffnung“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Probeexzision aus oberflaechlich gelegenem Körpergewebe

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Entfernung von Nagel, Draht oder Platte aus großem Roehrenknochen

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Tiefe Entlastungsinzision bei Kompartmentsyndrom

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Probeexzision aus tiefliegendem Gewebe oder Organ ohne Körperhoehlenoeffnung“ bildet GOÄ-Nr. 2402 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 442 und GOÄ-Nr. 491 sind nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2402. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Probeexzision aus tiefliegendem Gewebe oder Organ ohne Körperhoehlenoeffnung“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Probeexzision aus oberflaechlich gelegenem Körpergewebe“ und „Einfache Hautlappenplastik“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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