Wie lässt sich „Kleine Wunde mit Umschneidung und Naht“ nach GOÄ abrechnen?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Kleine Wunde mit Umschneidung und Naht“.

FachgruppeChirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 2002
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 490
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Kleine Wunde mit Umschneidung und Naht

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Kleine Wunde mit Umschneidung und Naht“ in Betracht?

Für „Kleine Wunde mit Umschneidung und Naht“ bildet GOÄ-Nr. 2002 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 490 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Im konkreten Fall stehen kleine verunreinigte Wunde, Wundrandexzision klein, Umschneidung und Naht im Mittelpunkt. Für die Auswahl der Wund- oder Eingriffsposition sind Größe, Tiefe, Verschmutzungsgrad, Gewebeschädigung und die konkrete Versorgungstechnik maßgeblich. Anästhesie- oder OP-Zuschläge setzen einen eigenständigen, dokumentierten Leistungsinhalt und die jeweiligen Abrechnungsbedingungen voraus.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2002KernpositionVersorgung einer kleinen Wunde einschließlich Umschneidung und Naht
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativNur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Kleine Wunde mit Umschneidung und Naht“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 2002

Kernposition der Kombination

Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Umschneidung und Naht

GOÄ 490

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.

Wie grenzt sich „Kleine Wunde mit Umschneidung und Naht“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Kleine Wunde mit Umschneidung und Naht“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Grosse oder stark verunreinigte Wunde mit Umschneidung und Naht“ und „Versorgung einer kleinen Wunde mit Naht“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Kleine Wunde mit Umschneidung und Naht“ dokumentiert werden?

Lokalisation, Ausdehnung und Tiefe des Befunds, Kontaminations- oder Entzündungszeichen, Versorgungstechnik, Anästhesie und Wundverschluss.

Klinischer Bezug der Dokumentation: kleine verunreinigte Wunde, Wundrandexzision klein, Umschneidung und Naht.

GOÄ-Nr. 2002: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Kleine Wunde mit Umschneidung und Naht“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Dokumentierter Beispielfall: Kleine Wunde mit Umschneidung und Naht. GOÄ-Nr. 2002 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 490 muss zusätzlich gelten: Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Kleine Wunde mit Umschneidung und Naht“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Kleine und große Wunden oder oberflächliche und tiefe Befunde werden ohne dokumentierte Größen- beziehungsweise Tiefenmerkmale gleich eingeordnet.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 490 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.


3.

Prüfpunkt 3

„Kleine Wunde mit Umschneidung und Naht“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Grosse oder stark verunreinigte Wunde mit Umschneidung und Naht

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Versorgung einer kleinen Wunde mit Naht

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Erstversorgung einer kleinen Wunde ohne Naht

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Exzision einer kleinen Geschwulst in oder unter Haut oder Schleimhaut

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Kleine Wunde mit Umschneidung und Naht“ bildet GOÄ-Nr. 2002 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 490 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2002. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Kleine Wunde mit Umschneidung und Naht“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Grosse oder stark verunreinigte Wunde mit Umschneidung und Naht“ und „Versorgung einer kleinen Wunde mit Naht“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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