Grosse oder stark verunreinigte Wunde mit Umschneidung und Naht

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Grosse oder stark verunreinigte Wunde mit Umschneidung und Naht“.

FachgruppeChirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 2005
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 491
GOÄ-Abrechnung für Grosse oder stark verunreinigte Wunde mit Umschneidung und Naht

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Reinigt und beurteilt eine frische Verletzungswunde, entfernt bei Bedarf devitalisierte oder stark verunreinigte Wundränder und stellt durch passenden Verschluss stabile Heilungsverhältnisse her. Der Eingriff umfasst versorgung einer großen beziehungsweise stark verunreinigten Wunde.

Wann ist sie anwendbar?

Bei frischer traumatischer Wunde; Größe, Tiefe, Kontamination, Fremdkörper, Verletzung tiefer Strukturen, Durchblutung und Infektionsrisiko entscheiden über einfache Versorgung, Wundrevision, Naht oder offene Behandlung. Erforderliche Kernleistung: Versorgung einer großen beziehungsweise stark verunreinigten Wunde; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

Fachlicher Kontext

Im konkreten Fall stehen Wunddebridement mit Naht, Wundrandexzision groß, Wundrandexzision gross, stark verunreinigt Naht im Mittelpunkt. Für die Auswahl der Wund- oder Eingriffsposition sind Größe, Tiefe, Verschmutzungsgrad, Gewebeschädigung und die konkrete Versorgungstechnik maßgeblich. Anästhesie- oder OP-Zuschläge setzen einen eigenständigen, dokumentierten Leistungsinhalt und die jeweiligen Abrechnungsbedingungen voraus.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Für „Grosse oder stark verunreinigte Wunde mit Umschneidung und Naht“ bildet GOÄ-Nr. 2005 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 491 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2005KernpositionVersorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde einschließlich Umschneidung und Naht
GOÄ-Nr. 491Bedingt / alternativInfiltrationsanästhesie großer Bezirke – auch Parazervikalanästhesie. Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Grosse oder stark verunreinigte Wunde mit Umschneidung und Naht“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Erstversorgung einer großen oder stark verunreinigten Wunde“ und „Kleine Wunde mit Umschneidung und Naht“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Lokalisation, Ausdehnung und Tiefe des Befunds, Kontaminations- oder Entzündungszeichen, Versorgungstechnik, Anästhesie und Wundverschluss.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Wunddebridement mit Naht, Wundrandexzision groß, Wundrandexzision gross, stark verunreinigt Naht.

GOÄ-Nr. 2005: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Praxisbeispiel

Konkreter Leistungsablauf

Dokumentierter Beispielfall: Grosse oder stark verunreinigte Wunde mit Umschneidung und Naht. GOÄ-Nr. 2005 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 491 muss zusätzlich gelten: Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Kleine und große Wunden oder oberflächliche und tiefe Befunde werden ohne dokumentierte Größen- beziehungsweise Tiefenmerkmale gleich eingeordnet.


2.

GOÄ-Nr. 491 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.


3.

„Grosse oder stark verunreinigte Wunde mit Umschneidung und Naht“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.

Ähnliche Abrechnungsfälle

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.