Wie lässt sich „Grosse oder stark verunreinigte Wunde mit Umschneidung und Naht“ nach GOÄ abrechnen?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Grosse oder stark verunreinigte Wunde mit Umschneidung und Naht“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Grosse oder stark verunreinigte Wunde mit Umschneidung und Naht“ in Betracht?
Für „Grosse oder stark verunreinigte Wunde mit Umschneidung und Naht“ bildet GOÄ-Nr. 2005 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 491 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.
Im konkreten Fall stehen Wunddebridement mit Naht, Wundrandexzision groß, Wundrandexzision gross, stark verunreinigt Naht im Mittelpunkt. Für die Auswahl der Wund- oder Eingriffsposition sind Größe, Tiefe, Verschmutzungsgrad, Gewebeschädigung und die konkrete Versorgungstechnik maßgeblich. Anästhesie- oder OP-Zuschläge setzen einen eigenständigen, dokumentierten Leistungsinhalt und die jeweiligen Abrechnungsbedingungen voraus.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2005 | Kernposition | Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde einschließlich Umschneidung und Naht |
| GOÄ-Nr. 491 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Grosse oder stark verunreinigte Wunde mit Umschneidung und Naht“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde einschließlich Umschneidung und Naht
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.
Wie grenzt sich „Grosse oder stark verunreinigte Wunde mit Umschneidung und Naht“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Grosse oder stark verunreinigte Wunde mit Umschneidung und Naht“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Erstversorgung einer großen oder stark verunreinigten Wunde“ und „Kleine Wunde mit Umschneidung und Naht“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Grosse oder stark verunreinigte Wunde mit Umschneidung und Naht“ dokumentiert werden?
Lokalisation, Ausdehnung und Tiefe des Befunds, Kontaminations- oder Entzündungszeichen, Versorgungstechnik, Anästhesie und Wundverschluss.
Klinischer Bezug der Dokumentation: Wunddebridement mit Naht, Wundrandexzision groß, Wundrandexzision gross, stark verunreinigt Naht.
GOÄ-Nr. 2005: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Grosse oder stark verunreinigte Wunde mit Umschneidung und Naht“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Dokumentierter Beispielfall: Grosse oder stark verunreinigte Wunde mit Umschneidung und Naht. GOÄ-Nr. 2005 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 491 muss zusätzlich gelten: Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Grosse oder stark verunreinigte Wunde mit Umschneidung und Naht“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Kleine und große Wunden oder oberflächliche und tiefe Befunde werden ohne dokumentierte Größen- beziehungsweise Tiefenmerkmale gleich eingeordnet.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 491 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.
3.
Prüfpunkt 3
„Grosse oder stark verunreinigte Wunde mit Umschneidung und Naht“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Erstversorgung einer großen oder stark verunreinigten Wunde
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Versorgung einer großen Wunde mit Naht
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Kleine Wunde mit Umschneidung und Naht
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Erstversorgung einer kleinen Wunde ohne Naht
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2005. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Grosse oder stark verunreinigte Wunde mit Umschneidung und Naht“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Erstversorgung einer großen oder stark verunreinigten Wunde“ und „Kleine Wunde mit Umschneidung und Naht“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
