Wie lässt sich „Versorgung einer großen Wunde mit Naht“ nach GOÄ abrechnen?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Versorgung einer großen Wunde mit Naht“.

FachgruppeChirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 2004
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 491
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Versorgung einer großen Wunde mit Naht

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Versorgung einer großen Wunde mit Naht“ in Betracht?

Für „Versorgung einer großen Wunde mit Naht“ bildet GOÄ-Nr. 2004 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 491 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Im konkreten Fall stehen große Platzwunde, grosse Platzwunde, große Schnittwunde, grosse Schnittwunde im Mittelpunkt. Für die Auswahl der Wund- oder Eingriffsposition sind Größe, Tiefe, Verschmutzungsgrad, Gewebeschädigung und die konkrete Versorgungstechnik maßgeblich. Anästhesie- oder OP-Zuschläge setzen einen eigenständigen, dokumentierten Leistungsinhalt und die jeweiligen Abrechnungsbedingungen voraus.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2004KernpositionVersorgung einer großen Wunde einschließlich Naht
GOÄ-Nr. 491Bedingt / alternativNur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Versorgung einer großen Wunde mit Naht“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 2004

Kernposition der Kombination

Versorgung einer großen Wunde einschließlich Naht

GOÄ 491

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.

Wie grenzt sich „Versorgung einer großen Wunde mit Naht“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Versorgung einer großen Wunde mit Naht“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Versorgung einer kleinen Wunde mit Naht“ und „Grosse oder stark verunreinigte Wunde mit Umschneidung und Naht“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Versorgung einer großen Wunde mit Naht“ dokumentiert werden?

Lokalisation, Ausdehnung und Tiefe des Befunds, Kontaminations- oder Entzündungszeichen, Versorgungstechnik, Anästhesie und Wundverschluss.

Klinischer Bezug der Dokumentation: große Platzwunde, grosse Platzwunde, große Schnittwunde, grosse Schnittwunde.

GOÄ-Nr. 2004: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Versorgung einer großen Wunde mit Naht“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Dokumentierter Beispielfall: Versorgung einer großen Wunde mit Naht. GOÄ-Nr. 2004 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 491 muss zusätzlich gelten: Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Versorgung einer großen Wunde mit Naht“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Kleine und große Wunden oder oberflächliche und tiefe Befunde werden ohne dokumentierte Größen- beziehungsweise Tiefenmerkmale gleich eingeordnet.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 491 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.


3.

Prüfpunkt 3

„Versorgung einer großen Wunde mit Naht“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Versorgung einer kleinen Wunde mit Naht

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Grosse oder stark verunreinigte Wunde mit Umschneidung und Naht

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Erstversorgung einer großen oder stark verunreinigten Wunde

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Erstversorgung einer kleinen Wunde ohne Naht

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Versorgung einer großen Wunde mit Naht“ bildet GOÄ-Nr. 2004 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 491 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2004. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Versorgung einer großen Wunde mit Naht“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Versorgung einer kleinen Wunde mit Naht“ und „Grosse oder stark verunreinigte Wunde mit Umschneidung und Naht“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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