Hallux-valgus-Operation mit Gelenkkopfresektion und Gelenkplastik und/oder …
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Hallux-valgus-Operation mit Gelenkkopfresektion und Gelenkplastik und/oder Mittelfussosteotomie“.

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Korrigiert knöcherne und gegebenenfalls weichteilige Fehlstellung des Vorfußes, um Druckbeschwerden, Achsabweichung und eingeschränkte Abrollfunktion zu verbessern. Der Eingriff umfasst operation Hallux valgus mit Gelenkmodellierung/-plastik beziehungsweise Mittelfußosteotomie, inkl. Leistungen 2295/2296.
Wann ist sie anwendbar?
Bei symptomatischer, klinisch und radiologisch gesicherter Fehlstellung nach erfolgloser konservativer Behandlung; Operationswahl richtet sich nach Deformität und Gelenkzustand. Erforderliche Kernleistung: Hallux-valgus-Operation mit Gelenkkopfresektion und Gelenkplastik beziehungsweise Mittelfussosteotomie; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
Fachlicher Kontext
Im konkreten Fall stehen Hallux valgus Gelenkkopfresektion, gelenkopfernde Hallux Operation, Keller Brandes im Mittelpunkt. Knochen, Frakturlokalisation, Repositionsverfahren und eine mögliche Osteosynthese müssen getrennt nachvollziehbar sein. Implantate sind keine GOÄ-Ziffern und kommen nur als tatsächlich entstandene, nach § 10 GOÄ zulässige Auslagen in Betracht.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
Für „Hallux-valgus-Operation mit Gelenkkopfresektion und Gelenkplastik und/oder Mittelfussosteotomie“ bildet GOÄ-Nr. 2297 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 444 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen. Hinzu kommen mögliche Auslagen, die nur nach tatsächlichem Verbrauch und § 10 GOÄ berechnet werden dürfen.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2297 | Kernposition | Operation Hallux valgus mit Gelenkmodellierung/-plastik und/oder Mittelfußosteotomie, inkl. Leistungen 2295/2296. Nur bei der in der Legende beschriebenen gelenkopfernden Methode. Neuere gelenkerhaltende Hallux-valgus-Techniken nicht allein wegen einer Mittelfussosteotomie automatisch Nr. 2297 zuordnen; hierfür die einschlaegige BÄK-Abrechnungsempfehlung individuell prüfen. Nrn. 2295 und 2296 sind enthalten. |
| GOÄ-Nr. 444 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag. |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Osteosynthesematerial, soweit tatsächlich verwendet und nach § 10 GOÄ ersatzfähig. Nur tatsächlich entstandene, nach § 10 GOÄ ersatzfähige Auslagen; Einzelbeleg bzw. Betrag dokumentieren, keine Pauschale und keine ausgeschlossenen Kleinmaterialien. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Hallux-valgus-Operation mit Gelenkkopfresektion und Gelenkplastik und/oder Mittelfussosteotomie“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Exostosenabmeisselung bei Hallux valgus“ und „Einrichtung einer Patella- oder Unterschenkelfraktur“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
betroffener Knochen und Seite, Frakturform, Repositionsergebnis, Stabilisierung oder Osteosynthesetechnik, Implantat und Bildkontrolle.
Klinischer Bezug der Dokumentation: Hallux valgus Gelenkkopfresektion, gelenkopfernde Hallux Operation, Keller Brandes.
Nur bei der in der Legende beschriebenen gelenkopfernden Methode. Neuere gelenkerhaltende Hallux-valgus-Techniken nicht allein wegen einer Mittelfussosteotomie automatisch Nr. 2297 zuordnen; hierfür die einschlaegige BÄK-Abrechnungsempfehlung individuell prüfen. Nrn. 2295 und 2296 sind enthalten.
Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
Bei Auslagen verwendetes Produkt, Menge, tatsächliche Kosten und gegebenenfalls den Beleg nachvollziehbar zuordnen.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Praxisbeispiel
Konkreter Leistungsablauf
Dokumentierter Beispielfall: Hallux-valgus-Operation mit Gelenkkopfresektion und Gelenkplastik und/oder Mittelfussosteotomie. GOÄ-Nr. 2297 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 444 muss zusätzlich gelten: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag. Verwendete berechnungsfähige Materialien werden separat mit Menge und tatsächlichen Kosten erfasst.
Auslagen und Sachkosten
SACHKOSTEN
Osteosynthesematerial, soweit tatsächlich verwendet und nach § 10 GOÄ ersatzfähig. Nur tatsächlich entstandene, nach § 10 GOÄ ersatzfähige Auslagen; Einzelbeleg bzw. Betrag dokumentieren, keine Pauschale und keine ausgeschlossenen Kleinmaterialien.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
Reposition, Osteosynthese und Materialkosten werden als Paket angesetzt, obwohl einzelne Voraussetzungen oder Auslagenbelege fehlen.
2.
GOÄ-Nr. 444 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
3.
Pauschale Sachkosten werden ohne tatsächlichen Verbrauch, Zulässigkeitsprüfung oder nachvollziehbaren Beleg berechnet.
4.
„Hallux-valgus-Operation mit Gelenkkopfresektion und Gelenkplastik und/oder Mittelfussosteotomie“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
