Wie lässt sich „Hallux-valgus-Operation mit Gelenkkopfresektion und Gelenkplastik und/oder Mittelfussosteotomie“ nach GOÄ abrechnen?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Hallux-valgus-Operation mit Gelenkkopfresektion und Gelenkplastik und/oder Mittelfussosteotomie“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Hallux-valgus-Operation mit Gelenkkopfresektion und Gelenkplastik und/oder Mittelfussosteotomie“ in Betracht?
Für „Hallux-valgus-Operation mit Gelenkkopfresektion und Gelenkplastik und/oder Mittelfussosteotomie“ bildet GOÄ-Nr. 2297 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 444 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen. Hinzu kommen mögliche Auslagen, die nur nach tatsächlichem Verbrauch und § 10 GOÄ berechnet werden dürfen.
Im konkreten Fall stehen Hallux valgus Gelenkkopfresektion, gelenkopfernde Hallux Operation, Keller Brandes im Mittelpunkt. Knochen, Frakturlokalisation, Repositionsverfahren und eine mögliche Osteosynthese müssen getrennt nachvollziehbar sein. Implantate sind keine GOÄ-Ziffern und kommen nur als tatsächlich entstandene, nach § 10 GOÄ zulässige Auslagen in Betracht.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2297 | Kernposition | Nur bei der in der Legende beschriebenen gelenkopfernden Methode. Neuere gelenkerhaltende Hallux-valgus-Techniken nicht allein wegen einer Mittelfussosteotomie automatisch Nr. 2297 zuordnen; hierfür die einschlaegige BÄK-Abrechnungsempfehlung individuell prüfen. Nrn. 2295 und 2296 sind enthalten. |
| GOÄ-Nr. 444 | Bedingt / alternativ | Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag. |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Nur tatsächlich entstandene, nach § 10 GOÄ ersatzfähige Auslagen; Einzelbeleg bzw. Betrag dokumentieren, keine Pauschale und keine ausgeschlossenen Kleinmaterialien. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Hallux-valgus-Operation mit Gelenkkopfresektion und Gelenkplastik und/oder Mittelfussosteotomie“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Nur bei der in der Legende beschriebenen gelenkopfernden Methode. Neuere gelenkerhaltende Hallux-valgus-Techniken nicht allein wegen einer Mittelfussosteotomie automatisch Nr. 2297 zuordnen; hierfür die einschlaegige BÄK-Abrechnungsempfehlung individuell prüfen. Nrn. 2295 und 2296 sind enthalten.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
Bedingte oder alternative Position
Nur tatsächlich entstandene, nach § 10 GOÄ ersatzfähige Auslagen; Einzelbeleg bzw. Betrag dokumentieren, keine Pauschale und keine ausgeschlossenen Kleinmaterialien.
Wie grenzt sich „Hallux-valgus-Operation mit Gelenkkopfresektion und Gelenkplastik und/oder Mittelfussosteotomie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Hallux-valgus-Operation mit Gelenkkopfresektion und Gelenkplastik und/oder Mittelfussosteotomie“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Exostosenabmeisselung bei Hallux valgus“ und „Einrichtung einer Patella- oder Unterschenkelfraktur“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Hallux-valgus-Operation mit Gelenkkopfresektion und Gelenkplastik und/oder Mittelfussosteotomie“ dokumentiert werden?
betroffener Knochen und Seite, Frakturform, Repositionsergebnis, Stabilisierung oder Osteosynthesetechnik, Implantat und Bildkontrolle.
Klinischer Bezug der Dokumentation: Hallux valgus Gelenkkopfresektion, gelenkopfernde Hallux Operation, Keller Brandes.
Nur bei der in der Legende beschriebenen gelenkopfernden Methode. Neuere gelenkerhaltende Hallux-valgus-Techniken nicht allein wegen einer Mittelfussosteotomie automatisch Nr. 2297 zuordnen; hierfür die einschlaegige BÄK-Abrechnungsempfehlung individuell prüfen. Nrn. 2295 und 2296 sind enthalten.
Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
Bei Auslagen verwendetes Produkt, Menge, tatsächliche Kosten und gegebenenfalls den Beleg nachvollziehbar zuordnen.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Hallux-valgus-Operation mit Gelenkkopfresektion und Gelenkplastik und/oder Mittelfussosteotomie“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Dokumentierter Beispielfall: Hallux-valgus-Operation mit Gelenkkopfresektion und Gelenkplastik und/oder Mittelfussosteotomie. GOÄ-Nr. 2297 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 444 muss zusätzlich gelten: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag. Verwendete berechnungsfähige Materialien werden separat mit Menge und tatsächlichen Kosten erfasst.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Hallux-valgus-Operation mit Gelenkkopfresektion und Gelenkplastik und/oder Mittelfussosteotomie“ gesondert zu prüfen?
Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.
SACHKOSTEN
Nur tatsächlich entstandene, nach § 10 GOÄ ersatzfähige Auslagen; Einzelbeleg bzw. Betrag dokumentieren, keine Pauschale und keine ausgeschlossenen Kleinmaterialien.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Hallux-valgus-Operation mit Gelenkkopfresektion und Gelenkplastik und/oder Mittelfussosteotomie“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Reposition, Osteosynthese und Materialkosten werden als Paket angesetzt, obwohl einzelne Voraussetzungen oder Auslagenbelege fehlen.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 444 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
3.
Prüfpunkt 3
Pauschale Sachkosten werden ohne tatsächlichen Verbrauch, Zulässigkeitsprüfung oder nachvollziehbaren Beleg berechnet.
4.
Prüfpunkt 4
„Hallux-valgus-Operation mit Gelenkkopfresektion und Gelenkplastik und/oder Mittelfussosteotomie“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Dupuytren-Operation mit vollständiger Entfernung der Palmaraponeurose
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2297. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Hallux-valgus-Operation mit Gelenkkopfresektion und Gelenkplastik und/oder Mittelfussosteotomie“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Exostosenabmeisselung bei Hallux valgus“ und „Einrichtung einer Patella- oder Unterschenkelfraktur“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
