Welche GOÄ-Ziffern sind für „Dehnung der männlichen Harnröhre – einfache Bougierung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Dehnung der männlichen Harnröhre – einfache Bougierung“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichHarnröhre und äußeres Genitale
KernpositionenGOÄ-Nr. 1701
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 3511
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Dehnung der männlichen Harnröhre – einfache Bougierung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Dehnung der männlichen Harnröhre – einfache Bougierung“ in Betracht?

Für „Dehnung der männlichen Harnröhre – einfache Bougierung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1701 als Kernposition. GOÄ-Nr. 3511 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Dehnung der männlichen Harnröhre – einfache Bougierung“ stehen Harnröhrenstriktur, Bougierung, Mann. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1701KernpositionDehnung der männlichen Harnröhre, je Sitzung
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUntersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Dehnung der männlichen Harnröhre – einfache Bougierung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1701

Kernposition der Kombination

Dehnung der männlichen Harnröhre, je Sitzung

GOÄ 3511

Bedingte oder alternative Position

Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Dehnung der männlichen Harnröhre – einfache Bougierung“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Strikturlokalisation
Ausgangs-/Endkaliber
Instrumente
Urinbefund
Nachsorge

Wie grenzt sich „Dehnung der männlichen Harnröhre – einfache Bougierung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Dehnung der männlichen Harnröhre – einfache Bougierung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Dehnung der weiblichen Harnröhre“ sowie „Männliche Harnröhre – unblutige Fremdkörperentfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Dehnung der männlichen Harnröhre – einfache Bougierung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Harnröhrenstriktur, Bougierung, Mann

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1701: Dehnung der männlichen Harnröhre, je Sitzung

Strikturlokalisation

Ausgangs-/Endkaliber

Instrumente

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Dehnung der männlichen Harnröhre – einfache Bougierung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Dehnung der männlichen Harnröhre – einfache Bougierung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1701 (Dehnung der männlichen Harnröhre, je Sitzung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 3511 gilt zusätzlich: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Dehnung der männlichen Harnröhre – einfache Bougierung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 3511 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Dehnung der männlichen Harnröhre – einfache Bougierung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Dehnung der weiblichen Harnröhre

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Männliche Harnröhre – unblutige Fremdkörperentfernung

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Männliche Harnröhre – operative Fremdkörperentfernung

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Komplexe männliche Harnröhrendehnung mit filiformen Bougies

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Urologie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen

Für „Dehnung der männlichen Harnröhre – einfache Bougierung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1701 als Kernposition. GOÄ-Nr. 3511 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1701. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Dehnung der männlichen Harnröhre – einfache Bougierung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Dehnung der weiblichen Harnröhre“ sowie „Männliche Harnröhre – unblutige Fremdkörperentfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



© 2026 AvisCode. Alle Rechte vorbehalten.