Welche GOÄ-Ziffern sind für „Harnröhrenstriktur – endoskopische Spaltung unter Sicht (z. B. nach Sachse)“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Harnröhrenstriktur – endoskopische Spaltung unter Sicht (z. B. nach Sachse)“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Harnröhrenstriktur – endoskopische Spaltung unter Sicht (z. B. nach Sachse)“ in Betracht?
Für „Harnröhrenstriktur – endoskopische Spaltung unter Sicht (z. B. nach Sachse)“ führt die Kette GOÄ-Nr. A1716 als Kernposition. GOÄ-Nr. 3511 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Harnröhrenstriktur – endoskopische Spaltung unter Sicht (z. B. nach Sachse)“ stehen Harnröhrenstriktur, Sachse, Urethrotomie, Schlitzung unter Sicht. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. A1716 | Kernposition | Veröffentlichte BÄK-Analogbewertung; auf der Rechnung verständlichen Analogtext und Bezugsnummer 1802 angeben. |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher Untersuchung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Harnröhrenstriktur – endoskopische Spaltung unter Sicht (z. B. nach Sachse)“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Veröffentlichte BÄK-Analogbewertung; auf der Rechnung verständlichen Analogtext und Bezugsnummer 1802 angeben.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher Untersuchung.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Harnröhrenstriktur – endoskopische Spaltung unter Sicht (z. B. nach Sachse)“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Harnröhrenstriktur – endoskopische Spaltung unter Sicht (z. B. nach Sachse)“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Harnröhrenstriktur – endoskopische Spaltung unter Sicht (z. B. nach Sachse)“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Harnröhrenstriktur – Spaltung nach Otis“ sowie „Dehnung der männlichen Harnröhre – einfache Bougierung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Harnröhrenstriktur – endoskopische Spaltung unter Sicht (z. B. nach Sachse)“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Harnröhrenstriktur, Sachse, Urethrotomie, Schlitzung unter Sicht
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. A1716: Veröffentlichte BÄK-Analogbewertung; auf der Rechnung verständlichen Analogtext und Bezugsnummer 1802 angeben.
Lokalisation und Länge der Striktur
Endoskopischer Befund
Art und Umfang der Spaltung
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Harnröhrenstriktur – endoskopische Spaltung unter Sicht (z. B. nach Sachse)“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Harnröhrenstriktur – endoskopische Spaltung unter Sicht (z. B. nach Sachse)“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A1716 (Veröffentlichte BÄK-Analogbewertung; auf der Rechnung verständlichen Analogtext und Bezugsnummer 1802 angeben). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 3511 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlicher Untersuchung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Harnröhrenstriktur – endoskopische Spaltung unter Sicht (z. B. nach Sachse)“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 3511 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlicher Untersuchung.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Harnröhrenstriktur – endoskopische Spaltung unter Sicht (z. B. nach Sachse)“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A1716. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Harnröhrenstriktur – endoskopische Spaltung unter Sicht (z. B. nach Sachse)“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Harnröhrenstriktur – Spaltung nach Otis“ sowie „Dehnung der männlichen Harnröhre – einfache Bougierung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
