Hautkrebsscreening mit Dermatoskopie
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der hausärztlichen Medizin: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Hautkrebsscreening mit Dermatoskopie“.

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Untersucht die gesamte Haut systematisch auf melanom- und nichtmelanomverdächtige Veränderungen und beurteilt auffällige Läsionen dermatoskopisch, damit abklärungsbedürftige Befunde früh erkannt werden. Die Vorsorge umfasst vollständige Untersuchung des betreffenden Organsystems und Auflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung.
Wann ist sie anwendbar?
Zur Hautkrebsfrüherkennung im vorgesehenen Untersuchungsrahmen oder bei erhöhtem individuellem Risiko; die vollständige Inspektion ist von der gezielten Abklärung einer bereits bekannten verdächtigen Läsion zu unterscheiden. Erforderliche Kernleistungen: Hautkrebsscreening mit Dermatoskopie; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
Fachlicher Kontext
Im konkreten Fall stehen Hautkrebsscreening, Dermatoskopie, Auflichtmikroskopie, Muttermal im Mittelpunkt. Ganzkörperuntersuchung, Dermatoskopie und Videodokumentation sind unterschiedliche Leistungsbestandteile. Entscheidend sind Umfang der Hautinspektion, auffällige Läsionen, verwendete Technik und die medizinische Beurteilung.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
Für „Hautkrebsscreening mit Dermatoskopie“ bildet GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 sowie GOÄ-Nr. 750 die dokumentierten Kernleistungen.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Faktor oberhalb des Schwellenwerts nur mit individueller Begründung. Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich. |
| GOÄ-Nr. 750 | Kernposition | Auflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung. Insgesamt einmal je Sitzung, nicht je untersuchter Hautveränderung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Hautkrebsscreening mit Dermatoskopie“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Hautkrebsscreening mit Videodokumentation“ und „Abdomensonographie von Leber, beiden Nieren und Milz“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Vorsorgeanlass, untersuchte Hautareale, auffällige Läsionen, Dermatoskopie- oder Videotechnik, Befund und weiteres Vorgehen.
Klinischer Bezug der Dokumentation: Hautkrebsscreening, Dermatoskopie, Auflichtmikroskopie, Muttermal.
GOÄ-Nr. 1: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Faktor oberhalb des Schwellenwerts nur mit individueller Begründung.; erschwerte Untersuchungsbedingung.
GOÄ-Nr. 750: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Praxisbeispiel
Konkreter Leistungsablauf
Dokumentierter Beispielfall: Hautkrebsscreening mit Dermatoskopie. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 sowie GOÄ-Nr. 750 werden mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
Dermatoskopie oder Videodokumentation wird allein aufgrund des Begriffs Hautkrebsscreening angesetzt.
2.
Die Positionen 1, 7, 750 werden nur anhand der Behandlungsbezeichnung statt anhand ihrer vollständigen Leistungslegenden ausgewählt.
3.
„Hautkrebsscreening mit Dermatoskopie“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
