Wie lässt sich „Hautkrebsscreening mit Dermatoskopie“ nach GOÄ abrechnen?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der hausärztlichen Medizin: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Hautkrebsscreening mit Dermatoskopie“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Hautkrebsscreening mit Dermatoskopie“ in Betracht?
Für „Hautkrebsscreening mit Dermatoskopie“ bildet GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 sowie GOÄ-Nr. 750 die dokumentierten Kernleistungen.
Im konkreten Fall stehen Hautkrebsscreening, Dermatoskopie, Auflichtmikroskopie, Muttermal im Mittelpunkt. Ganzkörperuntersuchung, Dermatoskopie und Videodokumentation sind unterschiedliche Leistungsbestandteile. Entscheidend sind Umfang der Hautinspektion, auffällige Läsionen, verwendete Technik und die medizinische Beurteilung.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Faktor oberhalb des Schwellenwerts nur mit individueller Begründung. |
| GOÄ-Nr. 750 | Kernposition | Auflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Hautkrebsscreening mit Dermatoskopie“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Kernposition der Kombination
Faktor oberhalb des Schwellenwerts nur mit individueller Begründung.
Kernposition der Kombination
Auflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung
Wie grenzt sich „Hautkrebsscreening mit Dermatoskopie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Hautkrebsscreening mit Dermatoskopie“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Hautkrebsscreening mit Videodokumentation“ und „Abdomensonographie von Leber, beiden Nieren und Milz“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Hautkrebsscreening mit Dermatoskopie“ dokumentiert werden?
Vorsorgeanlass, untersuchte Hautareale, auffällige Läsionen, Dermatoskopie- oder Videotechnik, Befund und weiteres Vorgehen.
Klinischer Bezug der Dokumentation: Hautkrebsscreening, Dermatoskopie, Auflichtmikroskopie, Muttermal.
GOÄ-Nr. 1: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Faktor oberhalb des Schwellenwerts nur mit individueller Begründung.; erschwerte Untersuchungsbedingung.
GOÄ-Nr. 750: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Hautkrebsscreening mit Dermatoskopie“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Dokumentierter Beispielfall: Hautkrebsscreening mit Dermatoskopie. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 sowie GOÄ-Nr. 750 werden mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Hautkrebsscreening mit Dermatoskopie“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Dermatoskopie oder Videodokumentation wird allein aufgrund des Begriffs Hautkrebsscreening angesetzt.
2.
Prüfpunkt 2
Die Positionen 1, 7, 750 werden nur anhand der Behandlungsbezeichnung statt anhand ihrer vollständigen Leistungslegenden ausgewählt.
3.
Prüfpunkt 3
„Hautkrebsscreening mit Dermatoskopie“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Hausärztliche Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 750. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Hautkrebsscreening mit Dermatoskopie“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Hautkrebsscreening mit Videodokumentation“ und „Abdomensonographie von Leber, beiden Nieren und Milz“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
