Welche GOÄ-Ziffern sind für „Hirn-PET/CT ohne quantifizierende PET mit eigenständig diagnostischer CT des Kopfes“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Nuklearmedizin für das Thema „Hirn-PET/CT ohne quantifizierende PET mit eigenständig diagnostischer CT des Kopfes“.

FachgruppeNuklearmedizin
Nur bei ZusatzleistungKeine zusätzlichen GOÄ-Positionen hinterlegt
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Hirn-PET/CT ohne quantifizierende PET mit eigenständig diagnostischer CT des Kopfes

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Hirn-PET/CT ohne quantifizierende PET mit eigenständig diagnostischer CT des Kopfes“ in Betracht?

Für „Hirn-PET/CT ohne quantifizierende PET mit eigenständig diagnostischer CT des Kopfes“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5410, GOÄ-Nr. 5488 und GOÄ-Nr. 5370 als Kernpositionen. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Bei der Abrechnung von „Hirn-PET/CT ohne quantifizierende PET mit eigenständig diagnostischer CT des Kopfes“ stehen Hirn-PET/CT, Gehirn-PET/CT, FET-PET/CT, Amyloid-PET/CT, FDG-PET/CT Gehirn, Hirntumor PET/CT. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Organ- und Fragestellungsbezug, Radiopharmakon, Aufnahme- oder Messprotokoll, Auswertung, zeitlich getrennte Leistungsphasen und gesonderte Auslagen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5410KernpositionSzintigraphische Untersuchung des Gehirns
GOÄ-Nr. 5488KernpositionBÄK-Empfehlung für Hirn-PET: Nr. 5488 insgesamt zweimal neben 5410.
GOÄ-Nr. 5370KernpositionNur bei vollständig erbrachter eigenständig diagnostischer CT des Kopfbereichs; nicht allein bei CT zur Schwächungskorrektur oder Lokalisation.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenNur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Hirn-PET/CT ohne quantifizierende PET mit eigenständig diagnostischer CT des Kopfes“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 5410

Kernposition der Kombination

Szintigraphische Untersuchung des Gehirns

GOÄ 5488

Kernposition der Kombination

BÄK-Empfehlung für Hirn-PET: Nr. 5488 insgesamt zweimal neben 5410.

Anzahl: 2
GOÄ 5370

Kernposition der Kombination

Nur bei vollständig erbrachter eigenständig diagnostischer CT des Kopfbereichs; nicht allein bei CT zur Schwächungskorrektur oder Lokalisation.

SACHKOSTEN

Bedingte oder alternative Position

Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Wie grenzt sich „Hirn-PET/CT ohne quantifizierende PET mit eigenständig diagnostischer CT des Kopfes“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Hirn-PET/CT ohne quantifizierende PET mit eigenständig diagnostischer CT des Kopfes“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Hirn-PET/CT mit quantifizierender PET und eigenständig diagnostischer CT des Kopfes“ sowie „Hirn-PET ohne quantifizierende Auswertung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Hirn-PET/CT ohne quantifizierende PET mit eigenständig diagnostischer CT des Kopfes“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Hirn-PET/CT, Gehirn-PET/CT, FET-PET/CT, Amyloid-PET/CT

Indikation, Radiopharmakon und Aktivität, Untersuchungsprotokoll, Aufnahmezeitpunkte, Auswertung und tatsächlich verwendete Sachmittel

GOÄ-Nr. 5410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5410

GOÄ-Nr. 5488: BÄK-Empfehlung für Hirn-PET: Nr. 5488 insgesamt zweimal neben 5410.

GOÄ-Nr. 5370: Nur bei vollständig erbrachter eigenständig diagnostischer CT des Kopfbereichs; nicht allein bei CT zur Schwächungskorrektur oder Lokalisation.

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Hirn-PET/CT ohne quantifizierende PET mit eigenständig diagnostischer CT des Kopfes“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Hirn-PET/CT ohne quantifizierende PET mit eigenständig diagnostischer CT des Kopfes“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5410 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5410); GOÄ-Nr. 5488 (BÄK-Empfehlung für Hirn-PET: Nr. 5488 insgesamt zweimal neben 5410); GOÄ-Nr. 5370 (Nur bei vollständig erbrachter eigenständig diagnostischer CT des Kopfbereichs; nicht allein bei CT zur…). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt. Die verwendete Auslage PET-Radiopharmazeutikum für Hirnuntersuchung wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Hirn-PET/CT ohne quantifizierende PET mit eigenständig diagnostischer CT des Kopfes“ gesondert zu prüfen?

Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.

SACHKOSTEN

Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Hirn-PET/CT ohne quantifizierende PET mit eigenständig diagnostischer CT des Kopfes“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Nuklearmedizinische Leistungsphasen und Radiopharmaka-Auslagen sind getrennt nach Durchführung, Zeitpunkt und tatsächlicher Verwendung zu prüfen.


2.

Prüfpunkt 2

Bei „Hirn-PET/CT ohne quantifizierende PET mit eigenständig diagnostischer CT des Kopfes“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


3.

Prüfpunkt 3

Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Nuklearmedizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Hirn-PET ohne quantifizierende Auswertung

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Hirn-PET mit quantifizierender Auswertung

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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Hirn-PET/CT ohne quantifizierende PET mit eigenständig diagnostischer CT des Kopfes“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5410, GOÄ-Nr. 5488 und GOÄ-Nr. 5370 als Kernpositionen. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5410, GOÄ-Nr. 5488 und GOÄ-Nr. 5370. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Hirn-PET/CT ohne quantifizierende PET mit eigenständig diagnostischer CT des Kopfes“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Hirn-PET/CT mit quantifizierender PET und eigenständig diagnostischer CT des Kopfes“ sowie „Hirn-PET ohne quantifizierende Auswertung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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