Welche GOÄ-Ziffern sind für „Hodentumor oder unklare intraskrotale Raumforderung – Abklärung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Hodentumor oder unklare intraskrotale Raumforderung – Abklärung“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichSkrotum und Hoden
KernpositionenGOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 410
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1754, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3550
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Hodentumor oder unklare intraskrotale Raumforderung – Abklärung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Hodentumor oder unklare intraskrotale Raumforderung – Abklärung“ in Betracht?

Für „Hodentumor oder unklare intraskrotale Raumforderung – Abklärung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1754, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3550 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Hodentumor oder unklare intraskrotale Raumforderung – Abklärung“ stehen Hodentumor, Hodenraumforderung, Skrotaltumor, Hodenknoten. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung
GOÄ-Nr. 410KernpositionHoden/Skrotalinhalt; untersuchte Seite dokumentieren.
GOÄ-Nr. 1754Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher Gefäßdiagnostik mit graphischer Registrierung.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativNur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativNur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Hodentumor oder unklare intraskrotale Raumforderung – Abklärung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Symptombezogene Untersuchung

GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Hoden/Skrotalinhalt; untersuchte Seite dokumentieren.

GOÄ 1754

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher Gefäßdiagnostik mit graphischer Registrierung.

GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.

GOÄ 3550

Bedingte oder alternative Position

Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Hodentumor oder unklare intraskrotale Raumforderung – Abklärung“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Seite, Größe und Tastbefund
Sonographische Dignitätskriterien
Gefäßbefund
Tumormarker/Fremdlabor getrennt
Dringlicher Therapieplan

Wie grenzt sich „Hodentumor oder unklare intraskrotale Raumforderung – Abklärung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Hodentumor oder unklare intraskrotale Raumforderung – Abklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Orchiektomie einseitig“ sowie „Orchiektomie beidseitig“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Hodentumor oder unklare intraskrotale Raumforderung – Abklärung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Hodentumor, Hodenraumforderung, Skrotaltumor, Hodenknoten

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 5: Symptombezogene Untersuchung

GOÄ-Nr. 410: Hoden/Skrotalinhalt; untersuchte Seite dokumentieren.

Seite, Größe und Tastbefund

Sonographische Dignitätskriterien

Gefäßbefund

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Hodentumor oder unklare intraskrotale Raumforderung – Abklärung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Hodentumor oder unklare intraskrotale Raumforderung – Abklärung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5 (Symptombezogene Untersuchung); GOÄ-Nr. 410 (Hoden/Skrotalinhalt; untersuchte Seite dokumentieren). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1754 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlicher Gefäßdiagnostik mit graphischer Registrierung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Hodentumor oder unklare intraskrotale Raumforderung – Abklärung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1754 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlicher Gefäßdiagnostik mit graphischer Registrierung.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Hodentumor oder unklare intraskrotale Raumforderung – Abklärung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Orchiektomie einseitig

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Orchiektomie beidseitig

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Hodenfreilegung mit Gewebeentnahme

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Nebenhodenentfernung beidseitig

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Hodentumor oder unklare intraskrotale Raumforderung – Abklärung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1754, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3550 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 410. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Hodentumor oder unklare intraskrotale Raumforderung – Abklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Orchiektomie einseitig“ sowie „Orchiektomie beidseitig“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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