Wie lässt sich „Reposition eines eingeklemmten Leisten- oder Schenkelbruches“ nach GOÄ abrechnen?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Reposition eines eingeklemmten Leisten- oder Schenkelbruches“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Reposition eines eingeklemmten Leisten- oder Schenkelbruches“ in Betracht?
Für „Reposition eines eingeklemmten Leisten- oder Schenkelbruches“ bildet GOÄ-Nr. 3282 die Kernleistung.
Im konkreten Fall stehen inkarzerierte Leistenhernie manuell reponiert, eingeklemmter Schenkelbruch reponiert, Hernienreposition inkarzeriert im Mittelpunkt. Bruchlokalisation, Inkarzeration, Größe, Rezidivsituation und rekonstruktives Verfahren bestimmen die Position. Reposition, Netzimplantation und Muskel-/Faszienverschiebeplastik dürfen nur bei dem jeweils dokumentierten eigenständigen Leistungsumfang berücksichtigt werden.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 3282 | Kernposition | Nur für die Reposition oder den Repositionsversuch eines tatsächlich eingeklemmten Bruches; nicht für die Reposition eines reponiblen Bruches im Rahmen der Untersuchung und nicht automatisch neben einer Hernienoperation. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Reposition eines eingeklemmten Leisten- oder Schenkelbruches“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Nur für die Reposition oder den Repositionsversuch eines tatsächlich eingeklemmten Bruches; nicht für die Reposition eines reponiblen Bruches im Rahmen der Untersuchung und nicht automatisch neben einer Hernienoperation.
Wie grenzt sich „Reposition eines eingeklemmten Leisten- oder Schenkelbruches“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Reposition eines eingeklemmten Leisten- oder Schenkelbruches“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Operation eines eingeklemmten Leisten- oder Schenkelbruches“ und „Großer Leisten- oder Schenkelbruch bzw. Rezidivbruch mit Netzimplantation“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Reposition eines eingeklemmten Leisten- oder Schenkelbruches“ dokumentiert werden?
Bruchart und Seite, Größe, Reponibilität oder Inkarzeration, Rezidivstatus, Zugangsweg, Netz sowie eine gegebenenfalls ausgeführte Verschiebeplastik.
Klinischer Bezug der Dokumentation: inkarzerierte Leistenhernie manuell reponiert, eingeklemmter Schenkelbruch reponiert, Hernienreposition inkarzeriert.
Nur für die Reposition oder den Repositionsversuch eines tatsächlich eingeklemmten Bruches; nicht für die Reposition eines reponiblen Bruches im Rahmen der Untersuchung und nicht automatisch neben einer Hernienoperation.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Reposition eines eingeklemmten Leisten- oder Schenkelbruches“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Dokumentierter Beispielfall: Reposition eines eingeklemmten Leisten- oder Schenkelbruches. GOÄ-Nr. 3282 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Reposition eines eingeklemmten Leisten- oder Schenkelbruches“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Netzversorgung, Inkarzeration oder Muskel-/Faszienverschiebeplastik werden allein aus dem Operationsnamen abgeleitet.
2.
Prüfpunkt 2
Die Positionen 3282 werden nur anhand der Behandlungsbezeichnung statt anhand ihrer vollständigen Leistungslegenden ausgewählt.
3.
Prüfpunkt 3
„Reposition eines eingeklemmten Leisten- oder Schenkelbruches“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Operation eines eingeklemmten Leisten- oder Schenkelbruches
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Großer Leisten- oder Schenkelbruch bzw. Rezidivbruch mit Netzimplantation
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Manuelles Zurückbringen eines Mastdarmvorfalls
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Operation eines Leisten- oder Schenkelbruches
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 3282. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Reposition eines eingeklemmten Leisten- oder Schenkelbruches“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Operation eines eingeklemmten Leisten- oder Schenkelbruches“ und „Großer Leisten- oder Schenkelbruch bzw. Rezidivbruch mit Netzimplantation“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
