Wie lässt sich „Operation eines Leisten- oder Schenkelbruches“ nach GOÄ abrechnen?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Operation eines Leisten- oder Schenkelbruches“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Operation eines Leisten- oder Schenkelbruches“ in Betracht?
Für „Operation eines Leisten- oder Schenkelbruches“ bildet GOÄ-Nr. 3285 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 445 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen. Hinzu kommen mögliche Auslagen, die nur nach tatsächlichem Verbrauch und § 10 GOÄ berechnet werden dürfen.
Im konkreten Fall stehen Leistenhernie Operation, Schenkelhernie Operation, TEP Hernie, TAPP Hernie im Mittelpunkt. Bruchlokalisation, Inkarzeration, Größe, Rezidivsituation und rekonstruktives Verfahren bestimmen die Position. Reposition, Netzimplantation und Muskel-/Faszienverschiebeplastik dürfen nur bei dem jeweils dokumentierten eigenständigen Leistungsumfang berücksichtigt werden.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 3285 | Kernposition | Direkte Zielleistung für den nicht eingeklemmten Leisten- oder Schenkelbruch. Bei großem Bruch oder Rezidivoperation jeweils mit Netz die BÄK-Analogempfehlung A3289 prüfen; nicht zusätzlich für denselben Bruch ansetzen. |
| GOÄ-Nr. 445 | Bedingt / alternativ | Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag. |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Nur tatsächlich entstandene, nach § 10 GOÄ ersatzfähige Auslagen; Einzelbeleg bzw. Betrag dokumentieren, keine Pauschale und keine ausgeschlossenen Kleinmaterialien. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Operation eines Leisten- oder Schenkelbruches“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Direkte Zielleistung für den nicht eingeklemmten Leisten- oder Schenkelbruch. Bei großem Bruch oder Rezidivoperation jeweils mit Netz die BÄK-Analogempfehlung A3289 prüfen; nicht zusätzlich für denselben Bruch ansetzen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
Bedingte oder alternative Position
Nur tatsächlich entstandene, nach § 10 GOÄ ersatzfähige Auslagen; Einzelbeleg bzw. Betrag dokumentieren, keine Pauschale und keine ausgeschlossenen Kleinmaterialien.
Wie grenzt sich „Operation eines Leisten- oder Schenkelbruches“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Operation eines Leisten- oder Schenkelbruches“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Großer Leisten- oder Schenkelbruch bzw. Rezidivbruch mit Netzimplantation“ und „Operation eines eingeklemmten Leisten- oder Schenkelbruches“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Operation eines Leisten- oder Schenkelbruches“ dokumentiert werden?
Bruchart und Seite, Größe, Reponibilität oder Inkarzeration, Rezidivstatus, Zugangsweg, Netz sowie eine gegebenenfalls ausgeführte Verschiebeplastik.
Klinischer Bezug der Dokumentation: Leistenhernie Operation, Schenkelhernie Operation, TEP Hernie, TAPP Hernie.
Direkte Zielleistung für den nicht eingeklemmten Leisten- oder Schenkelbruch. Bei großem Bruch oder Rezidivoperation jeweils mit Netz die BÄK-Analogempfehlung A3289 prüfen; nicht zusätzlich für denselben Bruch ansetzen.
Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
Bei Auslagen verwendetes Produkt, Menge, tatsächliche Kosten und gegebenenfalls den Beleg nachvollziehbar zuordnen.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Operation eines Leisten- oder Schenkelbruches“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Dokumentierter Beispielfall: Operation eines Leisten- oder Schenkelbruches. GOÄ-Nr. 3285 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 445 muss zusätzlich gelten: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag. Verwendete berechnungsfähige Materialien werden separat mit Menge und tatsächlichen Kosten erfasst.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Operation eines Leisten- oder Schenkelbruches“ gesondert zu prüfen?
Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.
SACHKOSTEN
Nur tatsächlich entstandene, nach § 10 GOÄ ersatzfähige Auslagen; Einzelbeleg bzw. Betrag dokumentieren, keine Pauschale und keine ausgeschlossenen Kleinmaterialien.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Operation eines Leisten- oder Schenkelbruches“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Netzversorgung, Inkarzeration oder Muskel-/Faszienverschiebeplastik werden allein aus dem Operationsnamen abgeleitet.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 445 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
3.
Prüfpunkt 3
Pauschale Sachkosten werden ohne tatsächlichen Verbrauch, Zulässigkeitsprüfung oder nachvollziehbaren Beleg berechnet.
4.
Prüfpunkt 4
„Operation eines Leisten- oder Schenkelbruches“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Großer Leisten- oder Schenkelbruch bzw. Rezidivbruch mit Netzimplantation
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Operation eines eingeklemmten Leisten- oder Schenkelbruches
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Reposition eines eingeklemmten Leisten- oder Schenkelbruches
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Operation eines Nabel-, Mittellinien- oder Narbenbruches mit Muskel- und Faszienverschiebeplastik
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 3285. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Operation eines Leisten- oder Schenkelbruches“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Großer Leisten- oder Schenkelbruch bzw. Rezidivbruch mit Netzimplantation“ und „Operation eines eingeklemmten Leisten- oder Schenkelbruches“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
