Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur“.

FachgruppeChirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 2412
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 445
GOÄ-Abrechnung für Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Entfernt Brustdrüsengewebe mit dem für den Befund erforderlichen Resektionsumfang und schafft onkologische lokale Kontrolle beziehungsweise behandelt eine andere zwingende Gewebeindikation. Der Eingriff umfasst absetzen einer Brustdrüse. Brustdrüse und betroffene Brustmuskulatur werden gemeinsam entfernt, wenn die lokale Ausdehnung diesen erweiterten Resektionsumfang verlangt.

Wann ist sie anwendbar?

Bei gesicherter operationsbedürftiger Brusterkrankung nach bildgebender und histologischer Klärung; Haut-, Muskel- und Lymphknotenumfang richten sich nach Tumorausdehnung und Rekonstruktionsplan. Brustdrüse und betroffene Brustmuskulatur werden gemeinsam entfernt, wenn die lokale Ausdehnung diesen erweiterten Resektionsumfang verlangt.

Fachlicher Kontext

Im konkreten Fall stehen Mastektomie mit Brustmuskulatur, Ablatio mit Pectoralis, Brustdrüsenabsetzung radikal, Brustdruesenabsetzung radikal im Mittelpunkt. Der Umfang der Brustoperation reicht von der lokalen Tumoroperation bis zur radikalen Entfernung mit regionalen Lymphabflussgebieten. Maßgeblich sind Resektionsumfang, einbezogene Muskulatur und selbständig ausgeräumte Lymphstromgebiete.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Für „Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur“ bildet GOÄ-Nr. 2412 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 445 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2412KernpositionAbsetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur
GOÄ-Nr. 445Bedingt / alternativZuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 445

Bedingte oder alternative Position

Hinterlegter Faktor: 1

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Absetzen einer Brustdrüse“ und „Radikaloperation der Mamma mit Ausräumung der regionaeren Lymphstromgebiete“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Seite, Tumorlokalisation, Resektionsgrenzen, einbezogene Brustmuskulatur, Lymphknotenregionen, Präparat und histologische Sicherung.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Mastektomie mit Brustmuskulatur, Ablatio mit Pectoralis, Brustdrüsenabsetzung radikal, Brustdruesenabsetzung radikal.

GOÄ-Nr. 2412: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Praxisbeispiel

Konkreter Leistungsablauf

Dokumentierter Beispielfall: Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur. GOÄ-Nr. 2412 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 445 muss zusätzlich gelten: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Lokale Tumorentfernung, Mastektomie und radikaler Eingriff werden ohne Nachweis des jeweiligen Resektionsumfangs gleichgesetzt.


2.

GOÄ-Nr. 445 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.


3.

„Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.

Ähnliche Abrechnungsfälle

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.