Wie lässt sich „Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur“ nach GOÄ abrechnen?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur“ in Betracht?
Für „Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur“ bildet GOÄ-Nr. 2412 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 445 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.
Im konkreten Fall stehen Mastektomie mit Brustmuskulatur, Ablatio mit Pectoralis, Brustdrüsenabsetzung radikal, Brustdruesenabsetzung radikal im Mittelpunkt. Der Umfang der Brustoperation reicht von der lokalen Tumoroperation bis zur radikalen Entfernung mit regionalen Lymphabflussgebieten. Maßgeblich sind Resektionsumfang, einbezogene Muskulatur und selbständig ausgeräumte Lymphstromgebiete.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2412 | Kernposition | Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur |
| GOÄ-Nr. 445 | Bedingt / alternativ | Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur
Bedingte oder alternative Position
Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
Wie grenzt sich „Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Absetzen einer Brustdrüse“ und „Radikaloperation der Mamma mit Ausräumung der regionaeren Lymphstromgebiete“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur“ dokumentiert werden?
Seite, Tumorlokalisation, Resektionsgrenzen, einbezogene Brustmuskulatur, Lymphknotenregionen, Präparat und histologische Sicherung.
Klinischer Bezug der Dokumentation: Mastektomie mit Brustmuskulatur, Ablatio mit Pectoralis, Brustdrüsenabsetzung radikal, Brustdruesenabsetzung radikal.
GOÄ-Nr. 2412: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Dokumentierter Beispielfall: Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur. GOÄ-Nr. 2412 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 445 muss zusätzlich gelten: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Lokale Tumorentfernung, Mastektomie und radikaler Eingriff werden ohne Nachweis des jeweiligen Resektionsumfangs gleichgesetzt.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 445 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
3.
Prüfpunkt 3
„Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2412. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Absetzen einer Brustdrüse“ und „Radikaloperation der Mamma mit Ausräumung der regionaeren Lymphstromgebiete“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
