Welche GOÄ-Ziffern sind für „Nephrektomie ohne infiltrativ wachsenden Tumor“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Nephrektomie ohne infiltrativ wachsenden Tumor“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Nephrektomie ohne infiltrativ wachsenden Tumor“ in Betracht?
Für „Nephrektomie ohne infiltrativ wachsenden Tumor“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1841 als Kernposition. GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3550 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Nephrektomie ohne infiltrativ wachsenden Tumor“ stehen Nephrektomie, Schrumpfniere, funktionslos. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1841 | Kernposition | Nephrektomie |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Nephrektomie ohne infiltrativ wachsenden Tumor“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Nephrektomie
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Nephrektomie ohne infiltrativ wachsenden Tumor“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Nephrektomie ohne infiltrativ wachsenden Tumor“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Nephrektomie ohne infiltrativ wachsenden Tumor“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Tumornephrektomie ohne Entfernung des regionalen Lymphstromgebiets“ sowie „Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Nephrektomie ohne infiltrativ wachsenden Tumor“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Nephrektomie, Schrumpfniere, funktionslos
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. 1841: Nephrektomie
Indikation und Seite
Gefäß-/Ureterversorgung
Präparat
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Nephrektomie ohne infiltrativ wachsenden Tumor“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Nephrektomie ohne infiltrativ wachsenden Tumor“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1841 (Nephrektomie). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 250 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Nephrektomie ohne infiltrativ wachsenden Tumor“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 250 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Nephrektomie ohne infiltrativ wachsenden Tumor“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Tumornephrektomie ohne Entfernung des regionalen Lymphstromgebiets
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Adrenalektomie beidseitig
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Adrenalektomie einseitig
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1841. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Nephrektomie ohne infiltrativ wachsenden Tumor“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Tumornephrektomie ohne Entfernung des regionalen Lymphstromgebiets“ sowie „Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
