Welche GOÄ-Ziffern sind für „Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichNiere und Harnleiter
KernpositionenGOÄ-Nr. 1846
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3550 und GOÄ-Nr. 3585
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden“ in Betracht?

Für „Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1846 als Kernposition. GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3550 und GOÄ-Nr. 3585 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden“ stehen bilaterale Nephrektomie, beidseitig. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1846KernpositionDoppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativNur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativNur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.
GOÄ-Nr. 3585Bedingt / alternativNur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1846

Kernposition der Kombination

Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden

GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.

GOÄ 3550

Bedingte oder alternative Position

Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.

GOÄ 3585

Bedingte oder alternative Position

Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Indikation
beidseitige Operationsschritte
Dialyse-/Transplantationsplan
Blutverlust

Wie grenzt sich „Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Adrenalektomie beidseitig“ sowie „Nephrektomie ohne infiltrativ wachsenden Tumor“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: bilaterale Nephrektomie, beidseitig

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1846: Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden

Indikation

beidseitige Operationsschritte

Dialyse-/Transplantationsplan

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1846 (Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 250 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 250 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Adrenalektomie beidseitig

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Nephrektomie ohne infiltrativ wachsenden Tumor

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Adrenalektomie einseitig

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1846 als Kernposition. GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3550 und GOÄ-Nr. 3585 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1846. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Adrenalektomie beidseitig“ sowie „Nephrektomie ohne infiltrativ wachsenden Tumor“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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