Welche GOÄ-Ziffern sind für „Nierenraumforderung – sonographische und laborchemische Abklärung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Nierenraumforderung – sonographische und laborchemische Abklärung“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichNiere und Harnleiter
KernpositionenGOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 410
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Nierenraumforderung – sonographische und laborchemische Abklärung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Nierenraumforderung – sonographische und laborchemische Abklärung“ in Betracht?

Für „Nierenraumforderung – sonographische und laborchemische Abklärung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 401, GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3585 und GOÄ-Nr. 3511 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Nierenraumforderung – sonographische und laborchemische Abklärung“ stehen Nierenraumforderung, Nierentumor, Sonographie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs
GOÄ-Nr. 401Bedingt / alternativNur bei zusätzlichem Duplexverfahren; nicht neben Nr. 1754.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativNur für jedes weitere tatsächlich untersuchte Organ im Anschluss an eine Grundleistung nach Nr. 410 bis 418; höchstens dreimal je Sitzung abrechenbar.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativNur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
GOÄ-Nr. 3585Bedingt / alternativNur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUntersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Nierenraumforderung – sonographische und laborchemische Abklärung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Symptombezogene Untersuchung

GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung eines Organs

GOÄ 401

Bedingte oder alternative Position

Nur bei zusätzlichem Duplexverfahren; nicht neben Nr. 1754.

Erforderlicher Zusammenhang: 410
GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Nur für jedes weitere tatsächlich untersuchte Organ im Anschluss an eine Grundleistung nach Nr. 410 bis 418; höchstens dreimal je Sitzung abrechenbar.

Erforderlicher Zusammenhang: 410
GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.

GOÄ 3585

Bedingte oder alternative Position

Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.

GOÄ 3511

Bedingte oder alternative Position

Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Nierenraumforderung – sonographische und laborchemische Abklärung“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Größe/Lokalisation
Echogenität/Perfusion
Gegenniere
Nierenfunktion
weitere Bildgebung

Wie grenzt sich „Nierenraumforderung – sonographische und laborchemische Abklärung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Nierenraumforderung – sonographische und laborchemische Abklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Tumornephrektomie ohne Entfernung des regionalen Lymphstromgebiets“ sowie „Nierenzyste – Verlaufskontrolle“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Nierenraumforderung – sonographische und laborchemische Abklärung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Nierenraumforderung, Nierentumor, Sonographie

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 5: Symptombezogene Untersuchung

GOÄ-Nr. 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs

Größe/Lokalisation

Echogenität/Perfusion

Gegenniere

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Nierenraumforderung – sonographische und laborchemische Abklärung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Nierenraumforderung – sonographische und laborchemische Abklärung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5 (Symptombezogene Untersuchung); GOÄ-Nr. 410 (Ultraschalluntersuchung eines Organs). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 401 gilt zusätzlich: Nur bei zusätzlichem Duplexverfahren; nicht neben Nr. 1754.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Nierenraumforderung – sonographische und laborchemische Abklärung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 401 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei zusätzlichem Duplexverfahren; nicht neben Nr. 1754.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Nierenraumforderung – sonographische und laborchemische Abklärung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Tumornephrektomie ohne Entfernung des regionalen Lymphstromgebiets

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Nierenzyste – Verlaufskontrolle

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Adrenalektomie beidseitig

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Nierenraumforderung – sonographische und laborchemische Abklärung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 401, GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3585 und GOÄ-Nr. 3511 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 410. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Nierenraumforderung – sonographische und laborchemische Abklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Tumornephrektomie ohne Entfernung des regionalen Lymphstromgebiets“ sowie „Nierenzyste – Verlaufskontrolle“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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