Nierenraumforderung – sonographische und laborchemische Abklärung

Urologie · Niere und Harnleiter

FachgruppeUrologie
ThemenbereichNiere und Harnleiter
KernpositionenGOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 410
GOÄ-Abrechnung für Nierenraumforderung – sonographische und laborchemische Abklärung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Charakterisiert eine renale Raumforderung anhand sonographischer Morphologie und Nierenfunktion und entscheidet, ob Verlauf, Schnittbildgebung oder urologische Abklärung erforderlich ist. Die Bildgebung umfasst ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs.

Wann ist sie anwendbar?

Bei neu entdeckter oder kontrollbedürftiger Nierenläsion; solide Anteile, Durchblutung, Wachstum, Symptome und Nierenfunktion bestimmen die weitere Bildgebung und Dringlichkeit. Erforderliche Kernleistung: Ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs
GOÄ-Nr. 401Bedingt / alternativZuschlag zu sonographischen Leistungen bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens. Nur bei zusätzlichem Duplexverfahren; nicht neben Nr. 1754.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung eines weiteren Organs im Anschluss an Nr. 410 bis 418, je Organ, höchstens dreimal je Sitzung. Nur für jedes weitere tatsächlich untersuchte Organ im Anschluss an eine Grundleistung nach Nr. 410 bis 418; höchstens dreimal je Sitzung abrechenbar.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
GOÄ-Nr. 3585Bedingt / alternativKreatinin. Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUntersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 401

Bedingte oder alternative Position

Erforderlicher Zusammenhang: 410
GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Erforderlicher Zusammenhang: 410

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Tumornephrektomie ohne Entfernung des regionalen Lymphstromgebiets“ sowie „Nierenzyste – Verlaufskontrolle“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 5: Symptombezogene Untersuchung

GOÄ-Nr. 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs

Größe/Lokalisation

Echogenität/Perfusion

Gegenniere

Nierenfunktion

weitere Bildgebung

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 401 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei zusätzlichem Duplexverfahren; nicht neben Nr. 1754.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.