Welche GOÄ-Ziffern sind für „Nierenzyste – Verlaufskontrolle“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Nierenzyste – Verlaufskontrolle“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichNiere und Harnleiter
KernpositionenGOÄ-Nr. 410
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Nierenzyste – Verlaufskontrolle

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Nierenzyste – Verlaufskontrolle“ in Betracht?

Für „Nierenzyste – Verlaufskontrolle“ führt die Kette GOÄ-Nr. 410 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 401, GOÄ-Nr. 3585, GOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 420 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Nierenzyste – Verlaufskontrolle“ stehen Nierenzyste, Bosniak, Verlauf. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs
GOÄ-Nr. 401Bedingt / alternativNur bei zusätzlichem Duplexverfahren; nicht neben Nr. 1754.
GOÄ-Nr. 3585Bedingt / alternativNur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUntersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativNur für jedes weitere tatsächlich untersuchte Organ im Anschluss an eine Grundleistung nach Nr. 410 bis 418; höchstens dreimal je Sitzung abrechenbar.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Nierenzyste – Verlaufskontrolle“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung eines Organs

GOÄ 401

Bedingte oder alternative Position

Nur bei zusätzlichem Duplexverfahren; nicht neben Nr. 1754.

Erforderlicher Zusammenhang: 410
GOÄ 3585

Bedingte oder alternative Position

Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.

GOÄ 3511

Bedingte oder alternative Position

Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Nur für jedes weitere tatsächlich untersuchte Organ im Anschluss an eine Grundleistung nach Nr. 410 bis 418; höchstens dreimal je Sitzung abrechenbar.

Erforderlicher Zusammenhang: 410

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Nierenzyste – Verlaufskontrolle“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Zystengröße und Morphologie
Perfusion
Seitenvergleich
Nierenfunktion
Verlauf

Wie grenzt sich „Nierenzyste – Verlaufskontrolle“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Nierenzyste – Verlaufskontrolle“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Nierenraumforderung – sonographische und laborchemische Abklärung“ sowie „Adrenalektomie beidseitig“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Nierenzyste – Verlaufskontrolle“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Nierenzyste, Bosniak, Verlauf

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs

Zystengröße und Morphologie

Perfusion

Seitenvergleich

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Nierenzyste – Verlaufskontrolle“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Nierenzyste – Verlaufskontrolle“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 410 (Ultraschalluntersuchung eines Organs). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Beratung – auch mittels Fernsprecher.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Nierenzyste – Verlaufskontrolle“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Beratung – auch mittels Fernsprecher


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Nierenzyste – Verlaufskontrolle“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Adrenalektomie beidseitig

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Nierenbeckendruckmessung bei Abflussstörung

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Nierenzyste – Verlaufskontrolle“ führt die Kette GOÄ-Nr. 410 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 401, GOÄ-Nr. 3585, GOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 420 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 410. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Nierenzyste – Verlaufskontrolle“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Nierenraumforderung – sonographische und laborchemische Abklärung“ sowie „Adrenalektomie beidseitig“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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