Nierenzyste – Verlaufskontrolle

Urologie · Niere und Harnleiter

FachgruppeUrologie
ThemenbereichNiere und Harnleiter
KernpositionenGOÄ-Nr. 410
GOÄ-Abrechnung für Nierenzyste – Verlaufskontrolle

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Überwacht Größe und morphologische Merkmale einer Nierenzyste und trennt einfache, folgenlose Befunde von komplexen abklärungsbedürftigen Veränderungen. Die Verlaufskontrolle umfasst ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs.

Wann ist sie anwendbar?

Bei komplexer, symptomatischer oder kontrollbedürftiger Zyste; einfache eindeutig benigne Zysten benötigen nicht automatisch serielle Bildgebung. Erforderliche Kernleistung: Ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs
GOÄ-Nr. 401Bedingt / alternativZuschlag zu sonographischen Leistungen bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens. Nur bei zusätzlichem Duplexverfahren; nicht neben Nr. 1754.
GOÄ-Nr. 3585Bedingt / alternativKreatinin. Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUntersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung eines weiteren Organs im Anschluss an Nr. 410 bis 418, je Organ, höchstens dreimal je Sitzung. Nur für jedes weitere tatsächlich untersuchte Organ im Anschluss an eine Grundleistung nach Nr. 410 bis 418; höchstens dreimal je Sitzung abrechenbar.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 401

Bedingte oder alternative Position

Erforderlicher Zusammenhang: 410
GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Erforderlicher Zusammenhang: 410

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Nierenraumforderung – sonographische und laborchemische Abklärung“ sowie „Adrenalektomie beidseitig“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs

Zystengröße und Morphologie

Perfusion

Seitenvergleich

Nierenfunktion

Verlauf

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Beratung – auch mittels Fernsprecher

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.