Eisen im Serum oder Plasma und Transferrin

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in Onkologie und Hämatologie für „Eisen im Serum oder Plasma und Transferrin“.

FachgruppeOnkologie und Hämatologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 3620 und GOÄ-Nr. 3575
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 250
GOÄ-Abrechnung für Eisen im Serum oder Plasma und Transferrin

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Ordnet verfügbares Transporteisen und Bindungskapazität zusammen ein und hilft, absoluten Eisenmangel von entzündlich bedingter Eisenrestriktion zu unterscheiden. Die Abklärung umfasst eisen im Serum oder Plasma und Transferrin, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Anämie oder Eisenstoffwechselverdacht zusammen mit Ferritin, Entzündungsstatus und Blutbild; Einzelwerte ohne diesen Kontext sind häufig missverständlich. Erforderliche Kernleistungen: Eisen im Serum oder Plasma und Transferrin, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

Fachlicher Kontext

Bei Laborleistungen sind der konkret bestimmte Parameter, Material, Methode und die persönliche beziehungsweise organisatorische Laborverantwortung entscheidend. Ein allgemeiner Hinweis auf ein Kontrolllabor ersetzt diese Angaben nicht. Im Mittelpunkt stehen hier Eisenstatus, Eisen und Transferrin, Anämiediagnostik Eisen, Transferrinbestimmung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Als Kernpositionen nennt die Kette GOÄ-Nr. 3620, GOÄ-Nr. 3575. GOÄ-Nr. 250 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Keine Position darf allein aus Diagnose oder Therapiebezeichnung übernommen werden.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Nur bei tatsächlich gesondert durchgeführter venöser Blutentnahme; nicht bei Entnahme aus liegender Kanüle oder liegendem Katheter.
GOÄ-Nr. 3620KernpositionEisen im Serum oder Plasma. Nur bei tatsächlicher Bestimmung von Eisen im Serum oder Plasma.
GOÄ-Nr. 3575KernpositionTransferrin, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden. Nur bei tatsächlicher Transferrinbestimmung mittels Immundiffusion oder ähnlicher Untersuchungsmethode; Ferritin ist eine eigene Leistung nach Nr. 3742.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Dieser Artikel behandelt ausschließlich „Eisen im Serum oder Plasma und Transferrin“ als konkrete onkologische Abrechnungskonstellation und keinen pauschalen Leistungsblock. Davon abzugrenzen sind insbesondere „Onkologische Erstvorstellung mit Beratung und Ganzkörperstatus“ und „Onkologische Verlaufskontrolle mit Beratung und symptombezogener Untersuchung“. Entscheidend ist jeweils, welche Einzelleistungen tatsächlich vollständig erbracht und dokumentiert wurden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

konkret bestimmte Laborparameter, Untersuchungsmaterial und verwendete Methode

medizinische Indikation, Messergebnis und abrechnender Laborleistungserbringer

GOÄ-Nr. 3620: Nur bei tatsächlicher Bestimmung von Eisen im Serum oder Plasma.

GOÄ-Nr. 3575: Nur bei tatsächlicher Transferrinbestimmung mittels Immundiffusion oder ähnlicher Untersuchungsmethode; Ferritin ist eine eigene Leistung nach Nr. 3742.

Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit, Ausschlüsse und gegebenenfalls erforderlicher Rechnungstext

Praxisbeispiel

Konkreter Leistungsablauf

Der dokumentierte Fall betrifft „Eisen im Serum oder Plasma und Transferrin“. Nachgewiesen und einzeln geprüft werden GOÄ-Nr. 3620 (Nur bei tatsächlicher Bestimmung von Eisen im Serum oder Plasma.); GOÄ-Nr. 3575 (Nur bei tatsächlicher Transferrinbestimmung mittels Immundiffusion oder ähnlicher Untersuchungsmethode; Ferritin ist eine eigene Leistung nach Nr.…). Bedingte Positionen werden nur ergänzt, wenn ihre eigene Voraussetzung aus der Dokumentation hervorgeht.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Laborpositionen werden allein aus Begriffen wie Therapiekontrolle oder Chemotherapielabor abgeleitet, obwohl einzelne Parameter und Leistungserbringung nicht dokumentiert sind.


2.

Bedingte Positionen wie GOÄ-Nr. 250 werden ohne eigenständigen Leistungsnachweis ergänzt.


3.

Ausschlüsse, Höchstwerte, Wiederholungsgrenzen oder enthaltene Nebenleistungen werden nicht je Behandlungstag geprüft.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.