Zellphänotypisierung oder Rezeptornachweis mittels Immunfluoreszenz
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in Onkologie und Hämatologie für „Zellphänotypisierung oder Rezeptornachweis mittels Immunfluoreszenz“.

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Ordnet Zellpopulationen anhand ihrer Oberflächen- beziehungsweise intrazellulären Marker zu und kann klonale oder aberrante Immunphänotypen erkennen. Die Abklärung umfasst zellphänotypisierung oder Rezeptornachweis mittels Immunfluoreszenz.
Wann ist sie anwendbar?
Bei Verdacht auf Leukämie, Lymphom oder andere immunologisch definierbare Zellpopulationen sowie zur gezielten Verlaufsbeurteilung; Markerpanel und Material müssen zur Fragestellung passen. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Zellphänotypisierung oder Rezeptornachweis mittels Immunfluoreszenz.
Fachlicher Kontext
Bei Laborleistungen sind der konkret bestimmte Parameter, Material, Methode und die persönliche beziehungsweise organisatorische Laborverantwortung entscheidend. Ein allgemeiner Hinweis auf ein Kontrolllabor ersetzt diese Angaben nicht. Im Mittelpunkt stehen hier Immunfluoreszenz Zellphänotypisierung, Rezeptornachweis Immunfluoreszenz, Immunphänotypisierung Immunfluoreszenz.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
Als Kernposition nennt die Kette GOÄ-Nr. 3698. GOÄ-Nr. 3699 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Keine Position darf allein aus Diagnose oder Therapiebezeichnung übernommen werden.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 3698 | Kernposition | Phänotypisierung von Zellen oder Rezeptornachweis auf Zellen mit dem ersten, primären Antiserum, Immunfluoreszenz oder ähnliche Untersuchungsmethoden. Für das erste primäre Antiserum bei tatsächlich erbrachter Immunfluoreszenz oder ähnlicher Methode. |
| GOÄ-Nr. 3699 | Bedingt / alternativ | Phänotypisierung von Zellen oder Rezeptornachweis auf Zellen mit weiteren Antiseren, Immunfluoreszenz oder ähnliche Untersuchungsmethoden, je Antiserum. Je weiterem tatsächlich verwendeten Antiserum, ausschließlich im Zusammenhang mit Nr. 3698. Nicht mit der Durchflusszytometrie nach Nrn. 3696/3697 verwechseln. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Dieser Artikel behandelt ausschließlich „Zellphänotypisierung oder Rezeptornachweis mittels Immunfluoreszenz“ als konkrete onkologische Abrechnungskonstellation und keinen pauschalen Leistungsblock. Davon abzugrenzen sind insbesondere „Onkologische Erstvorstellung mit Beratung und Ganzkörperstatus“ und „Onkologische Verlaufskontrolle mit Beratung und symptombezogener Untersuchung“. Entscheidend ist jeweils, welche Einzelleistungen tatsächlich vollständig erbracht und dokumentiert wurden.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
konkret bestimmte Laborparameter, Untersuchungsmaterial und verwendete Methode
medizinische Indikation, Messergebnis und abrechnender Laborleistungserbringer
GOÄ-Nr. 3698: Für das erste primäre Antiserum bei tatsächlich erbrachter Immunfluoreszenz oder ähnlicher Methode.
Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit, Ausschlüsse und gegebenenfalls erforderlicher Rechnungstext
Praxisbeispiel
Konkreter Leistungsablauf
Der dokumentierte Fall betrifft „Zellphänotypisierung oder Rezeptornachweis mittels Immunfluoreszenz“. Nachgewiesen und einzeln geprüft werden GOÄ-Nr. 3698 (Für das erste primäre Antiserum bei tatsächlich erbrachter Immunfluoreszenz oder ähnlicher Methode.). Bedingte Positionen werden nur ergänzt, wenn ihre eigene Voraussetzung aus der Dokumentation hervorgeht.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
Laborpositionen werden allein aus Begriffen wie Therapiekontrolle oder Chemotherapielabor abgeleitet, obwohl einzelne Parameter und Leistungserbringung nicht dokumentiert sind.
2.
Bedingte Positionen wie GOÄ-Nr. 3699 werden ohne eigenständigen Leistungsnachweis ergänzt.
3.
Ausschlüsse, Höchstwerte, Wiederholungsgrenzen oder enthaltene Nebenleistungen werden nicht je Behandlungstag geprüft.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
