Welche GOÄ-Ziffern sind für „Osteodensitometrie mittels DXA“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „Osteodensitometrie mittels DXA“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Osteodensitometrie mittels DXA“ in Betracht?
Für „Osteodensitometrie mittels DXA“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5475 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.
Bei der Abrechnung von „Osteodensitometrie mittels DXA“ stehen DXA, DEXA, Knochendichte, Osteoporose. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5475 | Kernposition | Quantitative Bestimmung des Mineralgehalts im Skelett mittels Dual-Photonen-Absorptiometrie/DXA |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Osteodensitometrie mittels DXA“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Quantitative Bestimmung des Mineralgehalts im Skelett mittels Dual-Photonen-Absorptiometrie/DXA
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Osteodensitometrie mittels DXA“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Osteodensitometrie mittels DXA“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Osteodensitometrie mittels DXA“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Quantitative CT-Knochendichtemessung“ sowie „Digitale Volumentomographie (DVT)“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Osteodensitometrie mittels DXA“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: DXA, DEXA, Knochendichte, Osteoporose
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. 5475: Quantitative Bestimmung des Mineralgehalts im Skelett mittels Dual-Photonen-Absorptiometrie/DXA
Messregion(en)
T-/Z-Score
Qualitätskontrolle
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Osteodensitometrie mittels DXA“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Osteodensitometrie mittels DXA“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5475 (Quantitative Bestimmung des Mineralgehalts im Skelett mittels Dual-Photonen-Absorptiometrie/DXA). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Osteodensitometrie mittels DXA“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.
2.
Prüfpunkt 2
Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Osteodensitometrie mittels DXA“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5475. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Osteodensitometrie mittels DXA“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Quantitative CT-Knochendichtemessung“ sowie „Digitale Volumentomographie (DVT)“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
