4-D-/lichtoptische Wirbelsäulenvermessung

Radiologie · Radiologische/orthopädische Spezialdiagnostik

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichRadiologische/orthopädische Spezialdiagnostik
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 75
GOÄ-Abrechnung für 4-D-/lichtoptische Wirbelsäulenvermessung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Vermisst Oberflächen- und Haltungsparameter der Wirbelsäule strahlungsfrei und ermöglicht reproduzierbare Verlaufskontrollen von Rumpfasymmetrie und statischer Fehlhaltung. Die Abklärung umfasst 4-D-/lichtoptische Wirbelsäulenvermessung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei dokumentationsbedürftiger Haltungs- oder Verlaufsfrage mit validierter Messmethode; ersetzt keine notwendige Röntgenaufnahme zur knöchernen Winkel- oder Strukturbeurteilung. Erforderliche Kernleistung: 4-D-/lichtoptische Wirbelsäulenvermessung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nr. 5377 daneben nicht zusätzlich ansetzen.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Für „Dynamische 4-D-Wirbelsäulenvermessung“ führt die Kette GOÄ-Nr. A5378-4D-WIRBELSAEULE als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A5378-4D-WIRBELSAEULEKernpositionDynamische 4-D-/lichtoptische Wirbelsäulenvermessung, analog Nr. 5378 GOÄ. Nr. 5377 daneben nicht zusätzlich ansetzen.
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A5378-4D-WIRBELSAEULE

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 5378

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Digitale Volumentomographie (DVT)“ sowie „Osteodensitometrie mittels DXA“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. A5378-4D-WIRBELSAEULE: Dynamische 4-D-Wirbelsäulenvermessung, analog Nr. 5378

Gerät und Messprotokoll

dynamische Messsequenz

Haltungs-/Bewegungsbefund

Indikation

Messverfahren

Messparameter

Befund

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Bei „Dynamische 4-D-Wirbelsäulenvermessung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.