Welche GOÄ-Ziffern sind für „Dynamische 4-D-Wirbelsäulenvermessung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „Dynamische 4-D-Wirbelsäulenvermessung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Dynamische 4-D-Wirbelsäulenvermessung“ in Betracht?
Für „Dynamische 4-D-Wirbelsäulenvermessung“ führt die Kette GOÄ-Nr. A5378-4D-WIRBELSAEULE als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.
Bei der Abrechnung von „Dynamische 4-D-Wirbelsäulenvermessung“ stehen 4D Wirbelsäule, Wirbelsäulenvermessung, Optometrie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. A5378-4D-WIRBELSAEULE | Kernposition | Dynamische 4-D-Wirbelsäulenvermessung, analog Nr. 5378 |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Dynamische 4-D-Wirbelsäulenvermessung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Dynamische 4-D-Wirbelsäulenvermessung, analog Nr. 5378
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Dynamische 4-D-Wirbelsäulenvermessung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Dynamische 4-D-Wirbelsäulenvermessung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Dynamische 4-D-Wirbelsäulenvermessung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Digitale Volumentomographie (DVT)“ sowie „Osteodensitometrie mittels DXA“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Dynamische 4-D-Wirbelsäulenvermessung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: 4D Wirbelsäule, Wirbelsäulenvermessung, Optometrie
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. A5378-4D-WIRBELSAEULE: Dynamische 4-D-Wirbelsäulenvermessung, analog Nr. 5378
Gerät und Messprotokoll
dynamische Messsequenz
Haltungs-/Bewegungsbefund
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Dynamische 4-D-Wirbelsäulenvermessung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Dynamische 4-D-Wirbelsäulenvermessung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A5378-4D-WIRBELSAEULE (Dynamische 4-D-Wirbelsäulenvermessung, analog Nr. 5378). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Dynamische 4-D-Wirbelsäulenvermessung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.
2.
Prüfpunkt 2
Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Dynamische 4-D-Wirbelsäulenvermessung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A5378-4D-WIRBELSAEULE. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Dynamische 4-D-Wirbelsäulenvermessung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Digitale Volumentomographie (DVT)“ sowie „Osteodensitometrie mittels DXA“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
