Wie lässt sich „Baucheröffnung bei Peritonitis mit ausgedehnter Revision, Spuelung und Drainage“ nach GOÄ abrechnen?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Baucheröffnung bei Peritonitis mit ausgedehnter Revision, Spuelung und Drainage“.

FachgruppeChirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 3139
Nur bei ZusatzleistungKeine zusätzlichen GOÄ-Positionen hinterlegt
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Baucheröffnung bei Peritonitis mit ausgedehnter Revision, Spuelung und Drainage

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Baucheröffnung bei Peritonitis mit ausgedehnter Revision, Spuelung und Drainage“ in Betracht?

Für „Baucheröffnung bei Peritonitis mit ausgedehnter Revision, Spuelung und Drainage“ bildet GOÄ-Nr. 3139 die Kernleistung.

Im konkreten Fall stehen Peritonitis Revision, Bauchspuelung Peritonitis, Laparotomie Peritonitis im Mittelpunkt. Organ, Zugangsweg, Resektions- oder Rekonstruktionsumfang und selbständige Zusatzoperationen müssen aus dem OP-Bericht hervorgehen. Körperhöhleneröffnung, Adhäsiolyse, Gefäßversorgung und Wundverschluss sind nicht automatisch neben der operativen Zielleistung berechnungsfähig.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 3139KernpositionEröffnung des Bauchraums bei Peritonitis mit ausgedehnter Revision, Spülung und Drainage

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Baucheröffnung bei Peritonitis mit ausgedehnter Revision, Spuelung und Drainage“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 3139

Kernposition der Kombination

Eröffnung des Bauchraums bei Peritonitis mit ausgedehnter Revision, Spülung und Drainage

Wie grenzt sich „Baucheröffnung bei Peritonitis mit ausgedehnter Revision, Spuelung und Drainage“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Baucheröffnung bei Peritonitis mit ausgedehnter Revision, Spuelung und Drainage“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Eröffnung der Bauchhoehle zu diagnostischen Zwecken“ und „Anlegen eines Anus praeter“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Baucheröffnung bei Peritonitis mit ausgedehnter Revision, Spuelung und Drainage“ dokumentiert werden?

Indikation, Organ und Segment, offener oder laparoskopischer Zugang, intraoperativer Befund, Resektions- und Rekonstruktionsschritte, Drainagen und Präparate.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Peritonitis Revision, Bauchspuelung Peritonitis, Laparotomie Peritonitis.

GOÄ-Nr. 3139: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Baucheröffnung bei Peritonitis mit ausgedehnter Revision, Spuelung und Drainage“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Dokumentierter Beispielfall: Baucheröffnung bei Peritonitis mit ausgedehnter Revision, Spuelung und Drainage. GOÄ-Nr. 3139 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Baucheröffnung bei Peritonitis mit ausgedehnter Revision, Spuelung und Drainage“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Methodisch notwendige Zugangs-, Adhäsiolyse-, Ligatur- oder Verschlussschritte werden als selbständige Zusatzleistung gewertet.


2.

Prüfpunkt 2

Die Positionen 3139 werden nur anhand der Behandlungsbezeichnung statt anhand ihrer vollständigen Leistungslegenden ausgewählt.


3.

Prüfpunkt 3

„Baucheröffnung bei Peritonitis mit ausgedehnter Revision, Spuelung und Drainage“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Eröffnung der Bauchhoehle zu diagnostischen Zwecken

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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Baucheröffnung bei Peritonitis mit ausgedehnter Revision, Spuelung und Drainage“ bildet GOÄ-Nr. 3139 die Kernleistung.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 3139. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Baucheröffnung bei Peritonitis mit ausgedehnter Revision, Spuelung und Drainage“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Eröffnung der Bauchhoehle zu diagnostischen Zwecken“ und „Anlegen eines Anus praeter“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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