Wie lässt sich „Eröffnung der Bauchhoehle zu diagnostischen Zwecken“ nach GOÄ abrechnen?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Eröffnung der Bauchhoehle zu diagnostischen Zwecken“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Eröffnung der Bauchhoehle zu diagnostischen Zwecken“ in Betracht?
Für „Eröffnung der Bauchhoehle zu diagnostischen Zwecken“ bildet GOÄ-Nr. 3135 die Kernleistung.
Im konkreten Fall stehen diagnostische Laparotomie, Explorativlaparotomie, Bauchhoehle diagnostisch eröffnet, Bauchhoehle diagnostisch eroeffnet im Mittelpunkt. Organ, Zugangsweg, Resektions- oder Rekonstruktionsumfang und selbständige Zusatzoperationen müssen aus dem OP-Bericht hervorgehen. Körperhöhleneröffnung, Adhäsiolyse, Gefäßversorgung und Wundverschluss sind nicht automatisch neben der operativen Zielleistung berechnungsfähig.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 3135 | Kernposition | Eröffnung der Bauchhöhle zu diagnostischen Zwecken – gegebenenfalls einschließlich Gewebeentnahme |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Eröffnung der Bauchhoehle zu diagnostischen Zwecken“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Eröffnung der Bauchhöhle zu diagnostischen Zwecken – gegebenenfalls einschließlich Gewebeentnahme
Wie grenzt sich „Eröffnung der Bauchhoehle zu diagnostischen Zwecken“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Eröffnung der Bauchhoehle zu diagnostischen Zwecken“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Diagnostische Laparoskopie, gegebenenfalls mit Probeexzision oder Probepunktion“ und „Baucheröffnung bei Peritonitis mit ausgedehnter Revision, Spuelung und Drainage“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Eröffnung der Bauchhoehle zu diagnostischen Zwecken“ dokumentiert werden?
Indikation, Organ und Segment, offener oder laparoskopischer Zugang, intraoperativer Befund, Resektions- und Rekonstruktionsschritte, Drainagen und Präparate.
Klinischer Bezug der Dokumentation: diagnostische Laparotomie, Explorativlaparotomie, Bauchhoehle diagnostisch eröffnet, Bauchhoehle diagnostisch eroeffnet.
GOÄ-Nr. 3135: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Eröffnung der Bauchhoehle zu diagnostischen Zwecken“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Dokumentierter Beispielfall: Eröffnung der Bauchhoehle zu diagnostischen Zwecken. GOÄ-Nr. 3135 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Eröffnung der Bauchhoehle zu diagnostischen Zwecken“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Methodisch notwendige Zugangs-, Adhäsiolyse-, Ligatur- oder Verschlussschritte werden als selbständige Zusatzleistung gewertet.
2.
Prüfpunkt 2
Die Positionen 3135 werden nur anhand der Behandlungsbezeichnung statt anhand ihrer vollständigen Leistungslegenden ausgewählt.
3.
Prüfpunkt 3
„Eröffnung der Bauchhoehle zu diagnostischen Zwecken“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Operation eines Mastdarmvorfalls mit Eröffnung der Bauchhoehle
Dazu gehören:
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Diagnostische Arthroskopie, gegebenenfalls mit Probeexzision
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Diagnostische Laparoskopie, gegebenenfalls mit Probeexzision oder Probepunktion
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Baucheröffnung bei Peritonitis mit ausgedehnter Revision, Spuelung und Drainage
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 3135. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Eröffnung der Bauchhoehle zu diagnostischen Zwecken“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Diagnostische Laparoskopie, gegebenenfalls mit Probeexzision oder Probepunktion“ und „Baucheröffnung bei Peritonitis mit ausgedehnter Revision, Spuelung und Drainage“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
