Diagnostische Arthroskopie, gegebenenfalls mit Probeexzision
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Diagnostische Arthroskopie, gegebenenfalls mit Probeexzision“.

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Inspiziert Gelenkflächen, Menisken beziehungsweise Labrum, Bänder und Synovia direkt, wenn nichtinvasive Befunde eine therapeutisch relevante intraartikuläre Läsion nicht ausreichend klären; auffälliges Gewebe kann gezielt biopsiert werden. Die Abklärung umfasst diagnostische Arthroskopie, gegebenenfalls mit Probeexzision.
Wann ist sie anwendbar?
Bei persistierenden mechanischen Beschwerden, Erguss oder strukturellem Verdacht mit konkreter therapeutischer Konsequenz trotz vorausgegangener Bildgebung; eine bloße Wiederholung nichtinvasiver Diagnostik rechtfertigt den invasiven Eingriff nicht. Erforderliche Kernleistung: Diagnostische Arthroskopie, gegebenenfalls mit Probeexzision; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
Fachlicher Kontext
Im konkreten Fall stehen diagnostische Arthroskopie, Gelenkspiegelung diagnostisch, Arthroskopie mit Probeexzision im Mittelpunkt. Gelenk, Seite, diagnostischer oder therapeutischer Charakter und der tatsächlich behandelte Befund bestimmen die Kette. Bei arthroskopischen Knieeingriffen sind die besonderen Nebeneinanderberechnungs- und Höchstzahlregeln der GOÄ zu prüfen.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
Für „Diagnostische Arthroskopie, gegebenenfalls mit Probeexzision“ bildet GOÄ-Nr. 3300 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 443 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 3300 | Kernposition | Arthroskopie – gegebenenfalls mit Probeexzision |
| GOÄ-Nr. 443 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Diagnostische Arthroskopie, gegebenenfalls mit Probeexzision“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Arthroskopische Synovektomie am Knie oder Hüftgelenk bei chronischer Gelenkentzündung“ und „Arthroskopische erhaltende Meniskusoperation am Knie“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Gelenk und Seite, Indikation, Punktions- oder Arthroskopiebefund, therapeutischer Schritt, verwendetes Material und eigenständige Zusatzmaßnahmen.
Klinischer Bezug der Dokumentation: diagnostische Arthroskopie, Gelenkspiegelung diagnostisch, Arthroskopie mit Probeexzision.
GOÄ-Nr. 3300: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Praxisbeispiel
Konkreter Leistungsablauf
Dokumentierter Beispielfall: Diagnostische Arthroskopie, gegebenenfalls mit Probeexzision. GOÄ-Nr. 3300 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 443 muss zusätzlich gelten: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
Diagnostische Arthroskopie, Gelenkpunktion oder mehrere Kniepositionen werden trotz Einschluss- und Ausschlussregeln unkritisch nebeneinandergestellt.
2.
GOÄ-Nr. 443 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
3.
„Diagnostische Arthroskopie, gegebenenfalls mit Probeexzision“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
