Wie lässt sich „Diagnostische Arthroskopie, gegebenenfalls mit Probeexzision“ nach GOÄ abrechnen?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Diagnostische Arthroskopie, gegebenenfalls mit Probeexzision“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Diagnostische Arthroskopie, gegebenenfalls mit Probeexzision“ in Betracht?
Für „Diagnostische Arthroskopie, gegebenenfalls mit Probeexzision“ bildet GOÄ-Nr. 3300 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 443 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.
Im konkreten Fall stehen diagnostische Arthroskopie, Gelenkspiegelung diagnostisch, Arthroskopie mit Probeexzision im Mittelpunkt. Gelenk, Seite, diagnostischer oder therapeutischer Charakter und der tatsächlich behandelte Befund bestimmen die Kette. Bei arthroskopischen Knieeingriffen sind die besonderen Nebeneinanderberechnungs- und Höchstzahlregeln der GOÄ zu prüfen.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 3300 | Kernposition | Arthroskopie – gegebenenfalls mit Probeexzision |
| GOÄ-Nr. 443 | Bedingt / alternativ | Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Diagnostische Arthroskopie, gegebenenfalls mit Probeexzision“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Arthroskopie – gegebenenfalls mit Probeexzision
Bedingte oder alternative Position
Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
Wie grenzt sich „Diagnostische Arthroskopie, gegebenenfalls mit Probeexzision“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Diagnostische Arthroskopie, gegebenenfalls mit Probeexzision“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Arthroskopische Synovektomie am Knie oder Hüftgelenk bei chronischer Gelenkentzündung“ und „Arthroskopische erhaltende Meniskusoperation am Knie“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Diagnostische Arthroskopie, gegebenenfalls mit Probeexzision“ dokumentiert werden?
Gelenk und Seite, Indikation, Punktions- oder Arthroskopiebefund, therapeutischer Schritt, verwendetes Material und eigenständige Zusatzmaßnahmen.
Klinischer Bezug der Dokumentation: diagnostische Arthroskopie, Gelenkspiegelung diagnostisch, Arthroskopie mit Probeexzision.
GOÄ-Nr. 3300: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Diagnostische Arthroskopie, gegebenenfalls mit Probeexzision“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Dokumentierter Beispielfall: Diagnostische Arthroskopie, gegebenenfalls mit Probeexzision. GOÄ-Nr. 3300 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 443 muss zusätzlich gelten: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Diagnostische Arthroskopie, gegebenenfalls mit Probeexzision“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische Arthroskopie, Gelenkpunktion oder mehrere Kniepositionen werden trotz Einschluss- und Ausschlussregeln unkritisch nebeneinandergestellt.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 443 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
3.
Prüfpunkt 3
„Diagnostische Arthroskopie, gegebenenfalls mit Probeexzision“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Diagnostische Laparoskopie, gegebenenfalls mit Probeexzision oder Probepunktion
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Eröffnung der Bauchhoehle zu diagnostischen Zwecken
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Arthroskopische Synovektomie am Knie oder Hüftgelenk bei chronischer Gelenkentzündung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Eröffnung eines Karbunkels, gegebenenfalls mit Exzision
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 3300. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Diagnostische Arthroskopie, gegebenenfalls mit Probeexzision“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Arthroskopische Synovektomie am Knie oder Hüftgelenk bei chronischer Gelenkentzündung“ und „Arthroskopische erhaltende Meniskusoperation am Knie“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
