Arthroskopische Synovektomie am Knie oder Hüftgelenk bei chronischer Gelenkentzündung
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Arthroskopische Synovektomie am Knie oder Hüftgelenk bei chronischer Gelenkentzündung“.

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Beurteilt und behandelt intraartikuläre Schäden minimalinvasiv, um stabile Gelenkmechanik zu erhalten und möglichst viel funktionsfähiges Gewebe zu bewahren. Der Eingriff umfasst arthroskopische Operation mit Synovektomie an einem Knie- oder Hüftgelenk bei chronischer Gelenkentzündung.
Wann ist sie anwendbar?
Bei mechanischen Symptomen, Instabilität, anhaltendem Erguss oder strukturell gesicherter Läsion, wenn das arthroskopische Ergebnis eine konkrete therapeutische Konsequenz hat. Erforderliche Kernleistung: Arthroskopische Operation mit Synovektomie an einem Knie- oder Hüftgelenk bei chronischer Gelenkentzündung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
Fachlicher Kontext
Im konkreten Fall stehen arthroskopische Synovektomie Knie, arthroskopische Synovektomie Hüfte, arthroskopische Synovektomie Huefte, chronische Synovitis Arthroskopie im Mittelpunkt. Gelenk, Seite, diagnostischer oder therapeutischer Charakter und der tatsächlich behandelte Befund bestimmen die Kette. Bei arthroskopischen Knieeingriffen sind die besonderen Nebeneinanderberechnungs- und Höchstzahlregeln der GOÄ zu prüfen.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
Für „Arthroskopische Synovektomie am Knie oder Hüftgelenk bei chronischer Gelenkentzündung“ bildet GOÄ-Nr. 2193 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 445 und GOÄ-Nr. 2196 sind nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2193 | Kernposition | Arthroskopische Operation mit Synovektomie an einem Knie- oder Hüftgelenk bei chronischer Gelenkentzündung – gegebenenfalls einschließlich Abtragung von Osteophyten |
| GOÄ-Nr. 445 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag. |
| GOÄ-Nr. 2196 | Bedingt / alternativ | Diagnostische Arthroskopie im direkten zeitlichen Zusammenhang mit arthroskopischen Operationen nach den Nummern 2189 bis 2191 sowie 2193. Nur bei zusätzlich berechnungsfähiger diagnostischer Arthroskopie; Nr. 3300 nicht daneben. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Arthroskopische Synovektomie am Knie oder Hüftgelenk bei chronischer Gelenkentzündung“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Arthroskopische erhaltende Meniskusoperation am Knie“ und „Arthroskopische Kreuz- oder Seitenbandrekonstruktion am Knie“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Gelenk und Seite, Indikation, Punktions- oder Arthroskopiebefund, therapeutischer Schritt, verwendetes Material und eigenständige Zusatzmaßnahmen.
Klinischer Bezug der Dokumentation: arthroskopische Synovektomie Knie, arthroskopische Synovektomie Hüfte, arthroskopische Synovektomie Huefte, chronische Synovitis Arthroskopie.
GOÄ-Nr. 2193: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
Nur bei zusätzlich berechnungsfähiger diagnostischer Arthroskopie; Nr. 3300 nicht daneben.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Praxisbeispiel
Konkreter Leistungsablauf
Dokumentierter Beispielfall: Arthroskopische Synovektomie am Knie oder Hüftgelenk bei chronischer Gelenkentzündung. GOÄ-Nr. 2193 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 445 muss zusätzlich gelten: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
Diagnostische Arthroskopie, Gelenkpunktion oder mehrere Kniepositionen werden trotz Einschluss- und Ausschlussregeln unkritisch nebeneinandergestellt.
2.
GOÄ-Nr. 445 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
3.
„Arthroskopische Synovektomie am Knie oder Hüftgelenk bei chronischer Gelenkentzündung“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
