Wie lässt sich „Arthroskopische Meniskusentfernung oder Teilresektion am Knie“ nach GOÄ abrechnen?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Arthroskopische Meniskusentfernung oder Teilresektion am Knie“.

FachgruppeChirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 2189
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 445 und GOÄ-Nr. 2196
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Arthroskopische Meniskusentfernung oder Teilresektion am Knie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Arthroskopische Meniskusentfernung oder Teilresektion am Knie“ in Betracht?

Für „Arthroskopische Meniskusentfernung oder Teilresektion am Knie“ bildet GOÄ-Nr. 2189 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 445 und GOÄ-Nr. 2196 sind nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Im konkreten Fall stehen Kniearthroskopie Meniskus, Meniskusteilresektion, Meniskektomie arthroskopisch im Mittelpunkt. Gelenk, Seite, diagnostischer oder therapeutischer Charakter und der tatsächlich behandelte Befund bestimmen die Kette. Bei arthroskopischen Knieeingriffen sind die besonderen Nebeneinanderberechnungs- und Höchstzahlregeln der GOÄ zu prüfen.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2189KernpositionArthroskopische Meniskusanterung/Teilresektion im Kniegelenk. Evtl. Plicateilresektion, Hoffa-Fettkörperresektion u. Entfernung freier Gelenkkörper.
GOÄ-Nr. 445Bedingt / alternativNur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
GOÄ-Nr. 2196Bedingt / alternativNur wenn eine diagnostische Arthroskopie zusätzlich zu Nr. 2189 nach der speziellen GOÄ-Regel berechnungsfähig und dokumentiert ist; Nr. 3300 ist daneben ausgeschlossen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Arthroskopische Meniskusentfernung oder Teilresektion am Knie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 2189

Kernposition der Kombination

Arthroskopische Meniskusanterung/Teilresektion im Kniegelenk. Evtl. Plicateilresektion, Hoffa-Fettkörperresektion u. Entfernung freier Gelenkkörper.

GOÄ 445

Bedingte oder alternative Position

Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Hinterlegter Faktor: 1
GOÄ 2196

Bedingte oder alternative Position

Nur wenn eine diagnostische Arthroskopie zusätzlich zu Nr. 2189 nach der speziellen GOÄ-Regel berechnungsfähig und dokumentiert ist; Nr. 3300 ist daneben ausgeschlossen.

Wie grenzt sich „Arthroskopische Meniskusentfernung oder Teilresektion am Knie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Arthroskopische Meniskusentfernung oder Teilresektion am Knie“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Arthroskopische Kreuz- oder Seitenbandrekonstruktion am Knie“ und „Arthroskopische erhaltende Meniskusoperation am Knie“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Arthroskopische Meniskusentfernung oder Teilresektion am Knie“ dokumentiert werden?

Gelenk und Seite, Indikation, Punktions- oder Arthroskopiebefund, therapeutischer Schritt, verwendetes Material und eigenständige Zusatzmaßnahmen.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Kniearthroskopie Meniskus, Meniskusteilresektion, Meniskektomie arthroskopisch.

GOÄ-Nr. 2189: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Nur wenn eine diagnostische Arthroskopie zusätzlich zu Nr. 2189 nach der speziellen GOÄ-Regel berechnungsfähig und dokumentiert ist; Nr. 3300 ist daneben ausgeschlossen.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Arthroskopische Meniskusentfernung oder Teilresektion am Knie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Dokumentierter Beispielfall: Arthroskopische Meniskusentfernung oder Teilresektion am Knie. GOÄ-Nr. 2189 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 445 muss zusätzlich gelten: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Arthroskopische Meniskusentfernung oder Teilresektion am Knie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische Arthroskopie, Gelenkpunktion oder mehrere Kniepositionen werden trotz Einschluss- und Ausschlussregeln unkritisch nebeneinandergestellt.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 445 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.


3.

Prüfpunkt 3

„Arthroskopische Meniskusentfernung oder Teilresektion am Knie“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Arthroskopische Meniskusentfernung oder Teilresektion am Knie“ bildet GOÄ-Nr. 2189 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 445 und GOÄ-Nr. 2196 sind nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2189. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Arthroskopische Meniskusentfernung oder Teilresektion am Knie“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Arthroskopische Kreuz- oder Seitenbandrekonstruktion am Knie“ und „Arthroskopische erhaltende Meniskusoperation am Knie“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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