Wie lässt sich „Arthroskopische erhaltende Meniskusoperation am Knie“ nach GOÄ abrechnen?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Arthroskopische erhaltende Meniskusoperation am Knie“.

FachgruppeChirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 2190
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 445 und GOÄ-Nr. 2196
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Arthroskopische erhaltende Meniskusoperation am Knie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Arthroskopische erhaltende Meniskusoperation am Knie“ in Betracht?

Für „Arthroskopische erhaltende Meniskusoperation am Knie“ bildet GOÄ-Nr. 2190 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 445 und GOÄ-Nr. 2196 sind nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Im konkreten Fall stehen Meniskusnaht, Meniskusrefixation, erhaltende Meniskusoperation im Mittelpunkt. Gelenk, Seite, diagnostischer oder therapeutischer Charakter und der tatsächlich behandelte Befund bestimmen die Kette. Bei arthroskopischen Knieeingriffen sind die besonderen Nebeneinanderberechnungs- und Höchstzahlregeln der GOÄ zu prüfen.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2190KernpositionArthroskopische erhaltende Operation an einem Meniskus (z.B. Meniskusnaht, Refixation) in einem Kniegelenk
GOÄ-Nr. 445Bedingt / alternativNur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
GOÄ-Nr. 2196Bedingt / alternativNur bei erbrachter und dokumentierter diagnostischer Arthroskopie nach der speziellen Regel; Nr. 3300 nicht daneben.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Arthroskopische erhaltende Meniskusoperation am Knie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 2190

Kernposition der Kombination

Arthroskopische erhaltende Operation an einem Meniskus (z.B. Meniskusnaht, Refixation) in einem Kniegelenk

GOÄ 445

Bedingte oder alternative Position

Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Hinterlegter Faktor: 1
GOÄ 2196

Bedingte oder alternative Position

Nur bei erbrachter und dokumentierter diagnostischer Arthroskopie nach der speziellen Regel; Nr. 3300 nicht daneben.

Wie grenzt sich „Arthroskopische erhaltende Meniskusoperation am Knie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Arthroskopische erhaltende Meniskusoperation am Knie“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Arthroskopische Kreuz- oder Seitenbandrekonstruktion am Knie“ und „Arthroskopische Meniskusentfernung oder Teilresektion am Knie“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Arthroskopische erhaltende Meniskusoperation am Knie“ dokumentiert werden?

Gelenk und Seite, Indikation, Punktions- oder Arthroskopiebefund, therapeutischer Schritt, verwendetes Material und eigenständige Zusatzmaßnahmen.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Meniskusnaht, Meniskusrefixation, erhaltende Meniskusoperation.

GOÄ-Nr. 2190: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Nur bei erbrachter und dokumentierter diagnostischer Arthroskopie nach der speziellen Regel; Nr. 3300 nicht daneben.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Arthroskopische erhaltende Meniskusoperation am Knie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Dokumentierter Beispielfall: Arthroskopische erhaltende Meniskusoperation am Knie. GOÄ-Nr. 2190 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 445 muss zusätzlich gelten: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Arthroskopische erhaltende Meniskusoperation am Knie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische Arthroskopie, Gelenkpunktion oder mehrere Kniepositionen werden trotz Einschluss- und Ausschlussregeln unkritisch nebeneinandergestellt.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 445 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.


3.

Prüfpunkt 3

„Arthroskopische erhaltende Meniskusoperation am Knie“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Arthroskopische erhaltende Meniskusoperation am Knie“ bildet GOÄ-Nr. 2190 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 445 und GOÄ-Nr. 2196 sind nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2190. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Arthroskopische erhaltende Meniskusoperation am Knie“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Arthroskopische Kreuz- oder Seitenbandrekonstruktion am Knie“ und „Arthroskopische Meniskusentfernung oder Teilresektion am Knie“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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