Radiosynoviorthese durch Instillation eines Radiopharmazeutikums in ein Gelenk
Abrechnungshinweise für Nuklearmedizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Verödet entzündlich aktive Synovialis durch intraartikuläres Radiopharmakon und soll rezidivierende Ergüsse sowie lokale Entzündungsaktivität reduzieren. Die Behandlung umfasst instillation von Radiopharmazeutika in Körperhöhlen, Gelenke oder Hohlorgane.
Wann ist sie anwendbar?
Bei persistierender entzündlicher Synovitis trotz angemessener Vorbehandlung und sicherer intraartikulärer Lage; Schwangerschaft, Infektion und relevante Gelenkinstabilität sind auszuschließen. Erforderliche Kernleistung: Instillation von Radiopharmazeutika in Körperhöhlen, Gelenke oder Hohlorgane; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger ärztlicher Beratung mit eigener medizinischer Indikation und tatsächlicher Erbringung; nicht lediglich für technische Aufklärung, Indikationsprüfung oder einfache Befundmitteilung. |
| GOÄ-Nr. 5604 | Kernposition | Instillation von Radiopharmazeutika in Körperhöhlen, Gelenke oder Hohlorgane |
| GOÄ-Nr. 255 | Bedingt / alternativ | Injektion, intraartikulär oder perineural. Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter intraartikulärer Injektion. Die allgemeine Bestimmung zu O II nimmt intraartikuläre Einbringungen von der mit der Therapieleistung abgegoltenen Einbringung aus; eigenständige Berechnungsfähigkeit im Einzelfall prüfen. |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Radiopharmazeutikum für intraartikuläre Radiosynoviorthese. Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Teilkörperskelettszintigraphie“ sowie „Teilkörperskelettszintigraphie mit zusätzlicher SPECT“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Indikation, Radiopharmakon und Aktivität, Untersuchungsprotokoll, Aufnahmezeitpunkte, Auswertung und tatsächlich verwendete Sachmittel
GOÄ-Nr. 5604: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5604
Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage
Auslagen und Sachkosten
SACHKOSTEN
Radiopharmazeutikum für intraartikuläre Radiosynoviorthese. Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 255 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter intraartikulärer Injektion. Die allgemeine Bestimmung zu O II nimmt intraartikuläre Einbringungen von der mit der…
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Nuklearmedizin: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testen
Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
