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GOÄ-Ziffer 5604
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GOÄ – 5604
Instillation von Radiopharmazeutika in Körperhöhlen, Gelenke oder Hohlorgane
Einfachsatz
× 1
157.38 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
283.28 €
Höchstsatz
× 2.5
393.44 €
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Mit GOÄ-Ziffer 5604 in 1 Fachrichtung
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Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 5604
Nuklearmedizin
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Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 5603: Behandlung von Knochenmetastasen mit knochenaffinen Radiopharmazeutika
- GOÄ 5605: Tumorbehandlung mit radioaktiv markierten, metabolisch aktiven oder rezeptorgerichteten Substanzen oder Antikörpern
- GOÄ 5602: Radiophosphortherapie bei Erkrankungen der blutbildenden Organe
- GOÄ 5606: Quantitative Bestimmung der Therapieradioaktivität zur Anwendung eines individuellen Dosiskonzepts – einschließlich Berechnungen auf Grund von Vormessungen
- GOÄ 5600: Radiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen
- GOÄ 5607: Posttherapeutische Bestimmung von Herddosen – einschließlich Berechnungen auf Grund von Messungen der Kinetik der Therapieradioaktivität
