Psychotherapeutische Reha – analytische Psychotherapie als Einzelbehandlung

Abrechnungshinweise für Rehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin

FachgruppeRehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 863
GOÄ-Abrechnung für Psychotherapeutische Reha – analytische Psychotherapie als Einzelbehandlung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Untersucht und bearbeitet in analytischer Einzeltherapie umfassende unbewusste Konflikte, Übertragungsmuster und strukturelle Schwierigkeiten mit Bezug zu Symptomatik und Teilhabe. Die Behandlung umfasst analytische Psychotherapie als Einzelbehandlung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei analytisch begründeter Indikation und ausreichender Stabilität für ein intensiveres konflikt- und übertragungsbezogenes Vorgehen; Setting, Prozess und Rehabilitationsbezug müssen klar erkennbar sein. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Analytische Psychotherapie als Einzelbehandlung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 863KernpositionAnalytische Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten
GOÄ-Nr. 846Bedingt / alternativÜbendes Verfahren in Einzelbehandlung, Dauer mindestens 20 Minuten. Nur als eigenständige, zeitlich abgrenzbare zusätzliche Leistung.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativOrientierende Testuntersuchung
GOÄ-Nr. 865Bedingt / alternativBesprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 863: Analytische Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten.

GOÄ-Nummer 846: Übendes Verfahren in Einzelbehandlung, Dauer mindestens 20 Minuten; Nur als eigenständige, zeitlich abgrenzbare zusätzliche Leistung..

GOÄ-Nummer 857: Orientierende Testuntersuchung.

GOÄ-Nummer 865: Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung.

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.